Mehr Sicherheit auf der Straße: Gemeinde Bestwig will „Schilderwald“ an B7 lichten

Bestwig. (Hochsauerland) Ein ansprechenderes Ortsbild – vor allem aber mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Die Gemeinde Bestwig „lichtet“ den „Werbe-Schilderwald“, der bereits an manchen Stellen an der B7 auf gemeindlichen Flächen entstanden ist. Gleichzeitig legt sie Regeln fest, die heimischen Gewerbetreibenden ermöglichen sollen, auch künftig in entsprechenden Bereichen entlang der Bundesstraße auf ihre Betriebe hinzuweisen – und dabei die Regeln der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Das haben einstimmig die Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses beschlossen.

 

Hintergrund: Zahlreiche Betriebe haben in der Vergangenheit an der B7 auf Grundstücken der Gemeinde Bestwig Werbetafeln aufgestellt. Zum Teil ist dabei ein regelrechter „Wildwuchs“ entstanden – etwa im Böschungsbereich der Bundesstraße in Velmede. Dass dies optisch nicht besonders ansprechend ist, sei die eine Sache, so Jörg Stralka, Leiter des Bau- und Umweltamtes – die andere sei die Verkehrssicherheit: „Solche Schilder erzeugen Aufmerksamkeit und lenken je nach Standort, Anzahl und Gestaltung Autofahrer vom Straßenverkehr ab.“ Andererseits sei der Wunsch heimischer Betriebe, auf sich hinweisen zu können, natürlich verständlich.

 

Die Gemeinde Bestwig hat deshalb den Kontakt mit Fachbehörden wie dem Landesbetrieb Straßen.NRW, der Straßenverkehrsbehörde und der Kreispolizeibehörde, aber auch mit der Werbegemeinschaft „Besser in Bestwig“ gesucht. Das Ziel: Gemeinsam Grundlagen für Werbeanlagen auf Gemeinde-Flächen an der B7 erarbeiten.

 

Generell, so Jörg Stralka, werde man nun deutlich restriktiver mit privaten Werbeanlagen auf gemeindlichen Grundstücken umgehen. So sollen solche Werbeschilder nur noch für Betriebe im Gemeindegebiet zugelassen werden, die einen hohen Kundenverkehr nachweisen können. Bei mehreren Werbeanlagen an einem Standort soll es möglichst Sammelschilder geben. Falls Betriebe ihren Sitz direkt an der Bundesstraße haben, sollen nur noch örtliche oder thematische Sammelschilder möglich sein – etwa nach dem Beispiel der „Station 139“ auf dem Bahnhofsvorplatz. Schilder im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen dürfen nur dann aufgestellt werden, wenn die Straßenverkehrsbehörde ausdrücklich zugestimmt hat. „Gerade beim Abbiegen kann schon eine kurze Ablenkung gefährlich sein“, so Jörg Stralka.

 

Generell sollen Werbeschilder die Größe von einem Quadratmeter nicht überschreiten. Pro Quadratmeter Werbefläche wird künftig zudem eine Jahresgebühr von 50 Euro fällig. Falls bestehende Werbeanlagen diese Auflagen nicht erfüllen, werden die Eigentümer aufgefordert, sie zu entfernen. Für bislang zugestimmten Werbeanlagen gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren.

 

Bürgermeister Ralf Péus sieht in den neuen Regelungen einen Kompromiss, der sowohl die Belange der Verkehrssicherheit sowie die Interessen der heimischen Betriebe verbindet – „sie haben weiter die Möglichkeit, gemeindliche Flächen an der B7 für Werbezwecke zu nutzen.“ Wichtig sei es gewesen, sowohl Fachbehörden wie auch die Bestwiger Unternehmen an den Neuregelungen zu beteiligen, betont der Bürgermeister: „Und da auch das Ortsbild profitiert, gehe ich davon aus, dass die neuen Grundsätze auch in der Bürgerschaft auf große Zustimmung stoßen.“