Hochsauerlandkreis.
„Sprachkursus für Flüchtling fast wie ein Sechser im Lotto?“ hatten wir kürzlich etwas provokant getitelt und dazu gleichzeitig eine Anfrage an den Landrat gestellt.
Warum diese Anfrage?
Bei der Veranstaltung „Asyl ist Menschenrecht“ am 5. Oktober 2015 in Meschede gewannen wir den Eindruck, die angebotenen Sprachkurse für Flüchtlinge reichen quantitativ nicht aus.
Klick auf unsere PM mitsamt Anfrage-Text:
http://sbl-fraktion.de/?p=6147
Antwort aus dem Kreishaus
Die Kreisverwaltung reagierte schnell. Ein Mitarbeiter der Organisationseinheit Weiterbildung listete die laufenden und die geplanten Sprachkurse auf. Demnach bot oder bietet die Kreisvolkshochschule im laufenden Jahr für nicht anerkannte Flüchtlinge
2 Sprachkurse in Meschede und
4 Sprachkurse in Schmallenberg
an.
In Winterberg ist ab November 2015 ein VHS-Sprachkurs für nicht anerkannte Flüchtlinge geplant.
Dazu kommen noch die Integrations- und Alphabetisierungskurse.
1 abgeschlossener, 1 laufender und 2 an 10/2015 geplante Alphabetisierungskurse in Meschede
2 abgeschlossene und 1 seit 09/2015 laufender Integrationskurs in Schmallenberg
1 geplanter Kurs (Beginn noch nicht bekannt) in Winterberg.
Das klingt mager und ist es wohl auch ….
Zukunftspläne
Die Planungen für 2016 sehen demnach (zunächst?) so aus. Wir zitieren aus dem Schreiben des HSK:
„Zunächst ist geplant, alle in 2015 begonnenen Integrationskurse in 2016 weiterzuführen. Ab 02/2016 ist in Meschede der nächste Integrationskurs geplant, bei entsprechender Nachfrage wird er auch früher starten können. Sobald das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz durch den Bundesrat verabschiedet wurde und den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive das Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Einstiegskurs der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt wird, werden wir auch hier tätig werden.
Außerdem hat die vhs Hochsauerlandkreis für den gesamten HSK 6 Sprachkurse à 300 Unterrichtsstunden nach dem Modellprojekt Early Intervention „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen” beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Bei einem positiven Bescheid werden die Kurse in Kooperation mit den beiden VHS-Zweckverbänden durchgeführt.“
Gut, nun wissen wir wie viele Sprachkurse es waren und sind und evtl. werden sollen. Aber wie viele Menschen absolvier(t)en sie im gesamten HSK bei der Kreisvolkshochschule? Da-zu liegen aus dem Kreishaus folgende Angaben vor:
Teilnehmende am Deutschtest mit Abschluss eines Integrationskurses: 32 Personen
Derzeit Teilnehmende in Integrationskursen: 44 Personen
Gemeldete Teilnehmende an Sprachkursen für Flüchtlinge: 35 Personen
111 Flüchtlinge und Asylsuchende waren oder sind also im Jahr 2015 in einem Sprachkursus der VHS!? Um es mal positiv auszudrücken, da ist sicher noch Luft nach oben!?
Damit erschöpft sich die Antwort der Kreisverwaltung aber noch nicht.
Wer ALLES lesen möchte, bitte hier:
“Sehr geehrter Herr Loos,
auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten:
1. Derzeitige Sprachkurse (Angaben beziehen sich auf das gesamte Jahr 2015):
a. Sprachkurse für nicht anerkannte Flüchtlinge:
Meschede: 2
Schmallenberg: 4
iii. Winterberg: 1 geplant ab 11/2015
b. Integrationskurse:
Meschede:
1. Alphabetisierungskurse: 1 abgeschlossener, 1 laufender, 2 geplant
ab 10/2015
2. Integrationskurse: 2 abgeschlossene, 1 laufender (seit 09/2015)
Schmallenberg: 1 geplanter ab 10/2015
Winterberg: 1 geplanter Kurs, Beginn noch nicht bekannt.
2. Planungen für 2016:
Zunächst ist geplant, alle in 2015 begonnenen Integrationskurse in 2016 weiterzuführen. Ab 02/2016 ist in Meschede der nächste Integrationskurs geplant, bei entsprechender Nachfragewird er auch früher starten können. Sobald das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz durch den Bundesrat verabschiedet wurde und den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive das Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Einstiegskurs der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt wird, werden wir auch hier tätig werden.
Außerdem hat die vhs Hochsauerlandkreis für den gesamten HSK 6 Sprachkurse ä 300 Unterrichtsstunden nach dem Modellprojekt Early Intervention „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen” beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Bei einem positiven Bescheid werden die Kurse in Kooperation mit den beiden VHS-Zweckverbänden durchgeführt.
3. Anzahl der Absolvent(inn)en und Teilnehmenden:
Die Sprachkurse, die für die Flüchtlinge angeboten werden, haben nicht zum Ziel ein bestimmtes Sprachniveau zu erreichen. Außerdem unterliegen diese Kurse einer starken Fluktuation. Demnach gibt es nur für die Integrationskurse verlässliche Zahlen über diejenigen, die den Kurs abgeschlossen haben. Jeder Integrationskurs wird unterteilt in Abschnitte: 6 Kursabschnitte à 100 Unterrichtsstunden, 1 Kursabschnitt Orientierungskurs ä 60 Unterrichtsstunden, abschließender Deutschtest für Zuwanderer. Die Zahl der Abschlüsse bezieht sich auf die Teilnehmenden beim Deutschtest.
a. Abschlüsse in Integrationskursen: 32
b. Derzeit Teilnehmende in Integrationskursen: 44
c. Gemeldete Teilnehmende in Sprachkursen für Flüchtlinge: 35
Personen, die die abschließende Sprachprüfung nicht bestehen, haben die Möglichkeit 300 Unterrichtsstunden zu wiederholen und auch den Sprachtest erneut abzulegen.
4. Maximale Teilnehmerzahl
In den Integrationskursen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 20, in Alphabetisierungskursen 12. In den Sprachkursen für Flüchtlinge hängt die maximale Teilnehmerzahl von den räumlichen Gegebenheiten ab.
Wir achten sehr darauf, gerade auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, dass die Kurse maximal ausgelastet sind. Es kann vorkommen, dass der erste Kursabschnitt mit weniger als 20 TN beginnt, aber im Laufe des Kurses weitere TN hinzukommen, die aufgrund vorhandener Grundkenntnisse nicht im ersten Abschnitt anfangen.
5. Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an lntegrations- und Alphabetisierungskursen sind in der Integrationskursverordnung (IntV) geregelt.
In den Sprachkursen für die Flüchtlinge gibt es keine Voraussetzungen.
6. Umgang mit unbesetzten Plätzen
Wenn in einem Integrationskurs ein Platz unbesetzt ist, bleibt er unbesetzt, wenn zu einem später beginnenden Kursabschnitt weitere Teilnehmende erwartet werden. Bei frei werdenden Plätzen (durch Abbruch) wird zunächst geprüft, ob ein/e weitere/r nach der Integrationskursverordnung zugelassene/r Teilnehmer/in diesen Platz besetzen kann. Ist dies nicht der Fall, bleibt er in der Regel vakant. Die Anzahl der unbesetzten Plätze liegt im unteren einstelligen Bereich.
7. Ablehnungen
Die vhs Hochsauerlandkreis spricht keine Ablehnungen aus. Es wird lediglich geprüft, ob ein/e potenzielle/r Teilnehmer/in nach der derzeit gültigen Integrationskursverordnung berechtigt ist, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Die letzte Entscheidung über die Zulassung zu einem Integrationskurs trifft das BAMF. Die vhs Hochsauerlandkreis ist auf die kommenden Möglichkeiten, Flüchtlinge in Sprachkursen unterzubringen sehr gut vorbereitet. In den vergangenen Monaten konnten mehrere neue Integrationskursleiter/ innen gewonnen werden. Somit stehen der vhs Hochsauerlandkreis für 2016 deutlich mehr Personen zur Verfügung, die in Integrationskursen unterrichten können.”
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)