Arnsberg/Meschede/Sundern / Soest. Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?
„Die Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig“, so die Lei-terin der Familienkasse NRW Ost, Sabine Hellweg.
Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungs-
abschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendi-gung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung
unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld
gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studienplatz nachweisen kann. Kann sich das Kind noch nicht bewerben, etwa weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche
Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.
Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Aus-bildungs- oder Arbeitsplatz) stehen unter www.familienkasse.de bereit. Selbst-verständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800 4 5555 30.