Hochsauerlandkreis. Arnsberg. Meschede.
In letzter Zeit berichten die Medien häufig über Abschiebungen und Ausreisen von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
Aus einem Beitrag der WP vom 23.11.2015 geht hervor, dass im Jahr 2015 bisher 250 Asylbewerber aus Südwestfalen abgeschoben worden sind.
In dem WP-Bericht ist auch die Rede von „niedrigen Abschiebezahlen“ im HSK. Der Pressesprecher des HSK wird mit den Aussagen zitiert, Abschiebungen seien vor allem „personalintensiv“ und „ein immenser Aufwand“. Um eine vierköpfige Familie zum Flughafen zu bringen, benötige man 6 Mitarbeiter der Ausländerbehörde sowie zusätzlich Polizeibeamte.
Im selben Artikel wird geschildert, dass die Stadt Arnsberg in diesem Jahr noch keinen einzigen Asylbewerber abgeschoben hat. 56 abgelehnte Asylbewerber habe die Stadt aber davon überzeugen können „freiwillig“ in ihre Herkunftsländer zurück zu kehren. Arnsberg kooperiere mit der Rückkehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm, die Flüchtlingen finanzielle Hilfen und auch Anlaufstellen und Kontakte in der alten Heimat vermittelt. Dadurch wären nach Aussage der Arnsberger Stadtsprecherin die Kosten und der Aufwand einer zwangsweisen Rückführung vermieden worden, schreibt die WP.
„Kosten und der Aufwand einer zwangsweisen Rückführung“, das sind unsere Stichwörter.
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) griff das Thema also auf und wandte sich am 8. Dezember 2015 mit diesen Fragen an den Landrat:
1. Wie viele Abschiebungen hat die Kreisausländerbehörde 2015 „erfolgreich“ durchgeführt?
2. Wie viele Abschiebeversuche sind in diesem Zeitraum gescheitert? Welche Gründe führten hauptsächlich zum Scheitern?
3. Zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschiebungen durchgeführt bzw. versucht?
4. Wie viele Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bzw. Heranwachsende (unter 21 Jahren) waren von den Abschiebungen betroffen?
5. Wie hoch sind die Kosten für die durchgeführten Abschiebungen? Wie hoch sind die Kosten für die (nicht geglückten) Abschiebeversuche?
6. Wie viele Mitarbeiter aus Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde waren bei den Abschie-bungen bzw. Abschiebeversuchen im Einsatz, für welche Dauer?
7. In welche Länder wurden jeweils wie viele Personen abgeschoben? Welches wären die Ziel-länder bei den nicht “erfolgreichen” Abschiebungsversuchen gewesen?
8. Wie viele Menschen sind 2015 „freiwillig“ aus dem HSK in ihr Herkunftsland oder in ein anderes Land ausgereist?
9. Welche Unterstützung erhalten „freiwillig“ Ausreisende durch den HSK?
10. Kooperiert die Ausländerbehörde des HSK – so wie die Stadt Arnsberg – mit der Rückkehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm oder einer anderen Rückkehrerberatungsstelle oder –organisation? Wenn nein, warum nicht?
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)