Kreisjugendamt macht auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Karneval aufmerksam – Broschüre erhältlich
Hochsauerlandkreis. Die karnevalistische Zeit strebt ihrem Höhepunkt entgegen. Heiterkeit, Witz und Ausgelassenheit herrschen in diesen Tagen vor allem beim Straßenkarneval und den Umzügen vor.
Niemand möchte in seiner karnevalistischen Freude gestört oder gar gefährdet werden. Aus diesem Grund weist das Kreisjugendamt zur Karnevalszeit noch einmal besonders auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hin. Gerade Kinder und Jugendliche können durch unkontrollierten Alkoholkonsum in ihrer Entwicklung gestört werden und gesundheitliche Schäden davontragen. Nebenbei geht die Karnevalsfreude aller Beteiligten verloren, wenn der Alkoholmissbrauch in Aggressivität und Gewalt umschlägt.
Deshalb gilt der eindringliche Appell des Kreisjugendamtes an die Karnevalisten, besonders aber auch an die Gewerbetreibenden und Ausrichter von öffentlichen Veranstaltungen, dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze zum Schutz der Jugend eingehalten werden.
Allgemein gilt: Kein Alkohol an Kinder, kein Schnaps an Jugendliche. Harte Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürften in keinem Fall an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Dazu gehören auch die so genannten Alcopops”, sagt Christian Schulte-Backhaus, Kreisjugendpfleger beim Hochsauerlandkreis.
Das Kreisjugendamt hält eine begrenzte Anzahl Broschüren “Karneval und Jugendschutz” mit kleinen Praxisbeispielen sowie dem Gesetzestext vor. Interessierte können die Broschüre per E-Mail, Christian.Schulte-Backhaus@hochsauerlandkreis.de, aber auch schriftlich unter der folgenden Anschrift anfordern: Jugendamt, Christian Schulte-Backhaus, Steinstraße 27, 59872 Meschede.