Jetzt noch alte Wasserrechte sichern

Frist bis 1. März 2013

Arnsberg (Hochsauerland) Die Frist läuft bis 1. März: Noch bis zu diesem Stichtag können alte Rechte und Befugnisse, die bisher nicht im Wasserbuch eingetragen oder zur Eintragung angemeldet sind, bei der Bezirksregierung Arnsberg geltend gemacht werden.

 

Ansonsten gilt: Alte Wasserrechte und alte Befugnisse, die nicht fristgerecht bis zum 1. März 2013 zur Eintragung ins Wasserbuch angemeldet worden sind, erlöschen spätestens am 1. März 2020.

 

„Das Wasserbuch ist ein öffentliches, digitales Verzeichnis, das einen Überblick und Auskunft über die Rechtsverhältnisse an Gewässern gibt. Hierzu zählen auch wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen – etwa für das Entnehmen, Ableiten, Aufstauen oder Absenken von oberirdischen Gewässern sowie für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser“, erläutert Maria Theresia Deisting, Bezirksregierung Arnsberg.

 

In Nordrhein-Westfalen sind die jeweiligen Bezirksregierungen für die Eintragung von Wasserrechten zuständig. Sie erteilen Auskünfte aus dem Wasserbuch und nehmen die Anmeldung alter Rechte oder alter Befugnisse entgegen. Dem Auskunftsersuchen und der Anmeldung sollen möglichst folgende Unterlagen beigefügt werden:

* eine Kopie des alten Rechts oder der alten Befugnis (sofern

vorhanden), sonst Namen der Vorbesitzer und des Gewässers,

* bei Rechtsnachfolgern: ein Grundbuchauszug oder sonstige (amtliche)

Dokumente, z.B. Testamente oder Kaufverträge.

 

Wegen der vielen Anfragen kann die Bearbeitung derzeit etwas dauern. Aber:

Mit der erfolgten Anmeldung des Rechts bleiben die rechtlichen Interessen gewahrt – auch wenn die Eintragung ins Wasserbuch nicht abschließend bis zum 1. März 2013 erfolgt ist.