Am Sonntag, 4. Februar
Arnsberg. An diesem Sonntag, 4. Februar, findet die Bürgermeisterwahl in Arnsberg statt. Rund 61.100 Menschen aus Arnsberg sind wahlberechtigt. Rund 8.200 Briefwahlunterlagen wurden bereits verschickt. Alle eingehenden Anträge werden täglich bearbeitet und noch am selben Tag verschickt.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen können vom Wähler postalisch verschickt werden oder in den Stadtbüros bzw. im zentralen Wahlbüro abgegeben werden. Selbst am Wahlsonntag werden die Briefkästen dort letztmalig um 16:00 Uhr geleert. Wähler sollten beim Postversand die üblichen Zustellzeiten berücksichtigen.
Letzte Möglichkeit für die Beantragung von Briefwahlunterlagen oder für die Wahl vor Ort ist Freitag, der 2. Februar, bis 18:00. Die Stadtbüros Neheim und Arnsberg sind an diesem Tag bis 13:00 Uhr, das zentrale Wahlbüro im Rathaus ist bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Erteilung eines Wahlscheines ist danach nur noch in wenigen einzelnen Ausnahmefällen möglich. Erst am Wahlsonntag kann dann in den 63 Wahllokalen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr wieder gewählt werden.
Auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte erhalten hat, ist das Wahllokal zu finden, in dem der Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann. Auch wenn der Bürger im Stadtgebiet Arnsberg umgezogen ist, bleibt es bei dem dort angegebenen Wahllokal. Für die Wahl ist neben der Wahlbenachrichtigung auch der Personalausweis oder Reisepass, bei Unionsbürgern der Identitätsausweis notwendig. Die Wahlbenachrichtigungskarte wird am Wahlsonntag nicht im Wahllokal eingesammelt. Der Bürger behält diese für den Fall einer Stichwahl, die am 18. Februar 2018 stattfinden würde.
Am 6. Februar tagt dann um 15:30 Uhr der Wahlausschuss im Konrad-Adenauer-Saal. Die Verhandlungen des Wahlausschusses sind öffentlich; zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. Der Wahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in Arnsberg fest, ggfls. auch die Erfordernis einer Stichwahl.
Am Wahlsonntag, 4. Februar, werden ab 18 Uhr im Rathaus (Rathausplatz 1) öffentlich die Hochrechnungen und Ergebnisse der Wahl präsentiert. Die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Pressevertreterinnen und -vertreter sind zu diesem Anlass herzlich eingeladen!