Stadt bittet Hundebesitzer ausdrücklich um Beachtung der diesbezüglichen Vorschriften
Arnsberg. Das heute beginnende Wochenende verspricht bestes Frühlingswetter. Gerade in dieser Zeit, wenn sich die Menschen zunehmend an der frischen Luft aufhalten, laufen bei der Stadt immer wieder viele Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen auf.
Zwar werden Hundebesitzer unter anderem im Rahmen der Hundesteuerbescheide darauf hingewiesen, dass jeder Hundebesitzer selbst dafür verantwortlich ist, die Hinterlassenschaften seines Hundes im öffentlichen Raum zu entsorgen und hierfür entsprechende Beutel mitzuführen. Jedoch gibt es offensichtlich einige Hundebesitzer, die aus Bequemlichkeit die Verschmutzung des öffentlichen Raumes in Kauf nehmen. Teilweise werden entsprechende Spender für Hundekottüten im innerstädtischen Bereich in Fußgängerzonen und Parkanlagen angeboten, um dort Hundebesitzern die Möglichkeit zu geben, die Notdurft ihrer Hunde zu entsorgen, wenn dort einmal ein „Missgeschick“ geschieht. Die Stadt hat aber nicht die Möglichkeit, diese Spender flächendeckend aufzustellen, und bittet daher Hundebesitzerinnen und –besitzer eindringlich darum, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entsorgen.
Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten für Kinder und treue Partner für Jung und Alt. Deshalb mögen viele Menschen Hunde. Hundekot im öffentlichen Raum hingegen sorgt für Ärgernisse und sollte daher vermieden werden. Insbesondere auf Spielplätzen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder Wiesen wird Hundekot zu einer Gesundheitsgefahr, Belastung der Allgemeinheit und unseres Wohnumfeldes. Daher gilt hier: Ab in die Tüte und in den Müll!
Der auf öffentlichen Flächen hinterlassene Hundehaufen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Stadt bittet daher alle Hundebesitzerinnen und -besitzer um Rücksichtnahme und Beachtung dieser Hinweise. Sie verhelfen damit ihrer Stadt ganz wesentlich zu einem sauberen Erscheinungsbild und zu einem positiven Image. Der gleiche Appell richtet sich auch an Reiter, deren Pferde unterwegs – insbesondere auf öffentlichen Flächen – ihre „Pferdeäpfel“ hinterlassen. Auch diese müssen durch die Halter oder Reiter entfernt werden.