Hochsauerlandkreis. Seit der Auflösung der im Jahr 1828 gegründeten evangelischen Martin-Luther-Schule sind nun sämtliche Grundschulen im Stadtgebiet Meschede katholische Bekenntnisschulen. In Sundern ist jetzt geplant, die einzige Gemeinschaftsgrundschule zu schließen.
Für die Sauerländer Bürgerliste (SBL) war das der Anlass, im Februar 2013 eine Anfrage an den Landrat zu schicken.
Aus der Antwort der Kreisverwaltung (mit Datum vom 21.02.2013) geht hervor, dass
• „sich m.E. aus § 78 Abs. 4 SchulG keine Verpflichtung für den Hochsauerlandkreis als Schulträger ergibt, eine öffentliche nicht-konfessionelle Grundschule zu errichten, weil Grundschulen in ausreichender Anzahl in den Kommunen des Hochsauerlandkreises bestehen“ (Zitat)
• die Grundschulen im HSK allesamt in öffentlicher Trägerschaft der Kommunen sind. (Grundschulen in privater konfessioneller Trägerschaft, also in Trägerschaft von Kirchen und Religionsgemeinschaften, seien im HSK nicht vorhanden.)
• die Schularten gem. § 26 SchulG zu unterscheiden seien nach Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen
• von den insgesamt 63 Grundschulen im HSK 41 katholische Bekenntnisschulen sind und es sich bei den weiteren 22 Grundschulen um Gemeinschaftsgrundschulen handelt
Die Grundschulen verteilen sich laut Antwort der Kreisverwaltung wie folgt:
Arnsberg – 19 Grundschulen, davon 9 Katholische Grundschulen
Bestwig – 3 “ 0 „
Brilon – 4 „ 3 „
Eslohe – 2 „ 2 „
Hallenberg – 1 „ 1 „
Marsberg – 3 „ 1 „
Medebach – 2 „ 0 „
Meschede – 7 „ 7 „
Olsberg – 3 „ 3 „
Schmallenberg- 8 „ 5 „
Sundern – 7 „ 6 „
Winterberg – 4 „ 4 „
SBL-Kreistagsmitglied Reinahrd Loos ist der Ansicht, es bestehe kein Zweifel an der Qualität katholischer Bekenntnisschulen, aber ihre zunehmende Dominanz sei für viele Eltern und Kinder problematisch; denn auch im Sauerland lebe eine größere Anzahl Nichtkatholiken. Ihnen bliebe vielerorts keine Wahl; sie müssen ihre Kinder in einer katholischen Grundschule einschulen und erziehen lassen. Es sei zu hinterfragen, ob dies nicht der im Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit widerspricht.
Ein weiterer kritischer Punkt liege, so Reinhard Loos, im Schulgesetz NRW begründet. Das Gesetz legt fest, dass in der Regel nur katholische Lehrerinnen und Lehrer an katholischen Bekenntnisschulen unterrichten dürfen (vgl. § 26 Abs. 6 SchulG NRW). Das könne zu einem Lehrermangel führen oder dazu, dass junge Lehrerinnen und Lehrer gegen ihre Überzeugung in die katholische Kirche eintreten, weil sie ansonsten ihre Chancen auf eine Anstellung im Schuldienst eingeschränkt sehen.
Reinhard Loos vertritt zudem die Auffassung:
„Der Kreis hat gemäß § 78 Abs. 4 SchulG NRW eine gesetzliche Zuständigkeit auch für die allgemeinbildenden Schulen, wenn die Gemeinden selbst kein plurales Angebot sicherstellen.“ (Zitat)
Quelle: Sauerländer Bürgerliste (SBL)