Die Stadt Arnsberg weist darauf hin, dass auch an Weiberfastnacht 2013 das im vergangenen Jahr erlassene Glasverbot im Bereich Steinweg- Alter Markt gilt.
Die Verwaltung hatte 2012 die Anregung der Politik aufgenommen und ein Glasverbot für jeden Weiberfastnacht (Donnerstag vor Rosenmontag) in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16.00 Uhr für den Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche Arnsberg, Steinweg Arnsberg, Lindenberg Arnsberg, Alter Markt als Allgemeinverfügung erlassen.
Das Mitführen und die Benutzung von Getränkegläsern, Getränkeglasflaschen sowie Getränken in Glasbehältnissen außerhalb geschlossener Räume wird hierdurch verboten.
Nicht von dem Verbot des Mitführens von Getränkeglasbehältnissen betroffen sind ausgewiesene Anlieger, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung bzw. zu ihrem Grundstück befinden.
Primäres Ziel des Verbotes ist es den erheblichen Glasbruch, der auch aufgrund des teilweise hohen Alkoholkonsums der Versammlungsteilnehmer eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellte, zu verhindern. Trotz bereitgestellter Abfallbehälter waren in der Vergangenheit die genutzten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze von einem regelrechten „Scherbenmeer“ übersäht, so dass auch Einsatzfahrzeuge der Ordnungs- und Rettungskräfte diesen Bereich nicht befahren konnten. Zudem war das Einsammeln der Glasabfälle für die städtischen Reinigungskräfte nicht ungefährlich. Dieses musste per Hand erfolgen, da die Straßenreinigungs-maschinen bei cm-hohen Scherbenhaufen nicht eingesetzt werden konnten.
Das durch das ausgesprochene Glasverbot im Jahre 2012 eine erhebliche Verbesserung der Gefahrensituation erreicht werden konnte belegen die Berichte der Einsatzkräfte.