Hochsauerlandkreis / Sundern. In der Stadt Sundern soll im Interesse des Gewässerschutzes für das Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage „Bohrbrunnen Dörnholthausen“ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Betroffen sind die Gemarkung Stockum mit den Fluren 5, 6, 7 und 12 jeweils teilweise und die Gemarkung Hagen mit den Fluren 3, 4 und 5 jeweils teilweise.
Es ist beabsichtigt, das Wasserschutzgebiet in einen Fassungsbereich (Schutzzone I), eine engere Zone (Schutzzone II) und eine weitere Zone (Schutzzone III) zu unterteilen. Innerhalb der Schutzzonen werden bestimmte Handlungen von Genehmigungen der zuständigen Wasserbehörde abhängig gemacht oder verboten sowie bestimmte Duldungspflichten angeordnet.
Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt mit den dazugehörigen Unterlagen von Montag, 9. April, bis einschließlich Dienstag, 8. Mai, während der jeweiligen Öffnungszeiten an folgenden Stellen aus.
im Gebäude der Stadtwerke Sundern, Am Wasserwerk 2, 59846 Sundern, Raum 2.04 und im Kreishaus des Hochsauerlandkreises, Steinstraße 27, 59872 Meschede, Raum 642 oder 662.
Unter http://www.hochsauerlandkreis.de/, Suchbegriff „Wasserschutzgebiete“, sind die Planungen auch online einsehbar.
Bis einschließlich Dienstag, 22. Mai, können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen erhoben werden. Weitere Informationen sind bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises unter Telefon 0291/94-1631 oder 94-1656 erhältlich.