Hochsauerlandkreis.
Anfrage
Die Zahl der Menschen, die als „Geduldete“ bezeichnet werden, soll in NRW in den letzten Monaten kontinuierlich angestiegen sein, ebenso wie ihre Verweildauer in unserem Bundesland.
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bat daher am 24.07.2018 Landrat Dr. Karl Schneider um die Beantwortung dieser zwei Fragen:
• Wie viele Geduldete leben im Bereich des Kreisausländeramts?
• Wie lange leben die Menschen mit dem Status der Duldung im Bereich des Kreisausländeramts? (Bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltsdauer: Unter 1 Jahr, 1-3 Jahre, 4-6 Jahre, 7-8 Jahre, länger als 8 Jahre)
Definition
Was bedeutet es, nur „geduldet“ zu sein?
„Duldung“ heißt im Aufenthaltsrecht „vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung“.
Für die betroffenen Menschen bedeutet dieser „Status“ ein Leben in ständiger Angst und mit vielerlei Einschränkungen und zwar oft über sehr viele Jahre!
Beispiele
• Personen mit „Duldung“ bekommen kein Asyl.
• Personen mit „Duldung“ dürfen grundsätzlich nicht arbeiten, es sei denn die zuständige Ausländerbehörde trifft eine positive Ermessensentscheidung.
• Personen mit „Duldung“ unterstehen einer Wohnsitzauflage, sprich, „Geduldete“ sind verpflichtet, in einem von der zuständigen Behörde festgelegten Ort zu wohnen.
• Personen mit „Duldung“ haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Im Regelfall erhalten sie (die geringeren) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
• Personen mit „Duldung“ werden medizinische Leistungen oft nur in eingeschränkter Form gewährt.
• Personen mit „Duldung“ haben keinen Rechtsanspruch auf die kostenfreie Teilnahme an Integrationskursen.
Mehr dazu z.B. unter dem Link „flüchtlingshelfer.info“
https://fluechtlingshelfer.info/start/detail-start/news/informationen-zum-status-duldung-aussetzung-der-abschiebung/
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)