Hochsauerlandkreis. Der Trend geht nach oben: Seit Einführung des Elterngeldes im Jahre 2010 steigt im Hochsauerlandkreis der Anteil der Väter, der Elternzeit beansprucht.
Lag zu Beginn der Elterngeld-Regelung der Anteil der Väter bei nur 14 Prozent, so erhöhte sich dieser im Laufe der folgenden Jahre stetig: 2011: 14,5 Prozent, 2012: 15 Prozent, 2013: 17,4 Prozent. Das Jahr 2014 verzeichnet den bislang höchsten Wert der Elterngeld-Bewilligungen für Väter: 23,8 Prozent.
Indes entscheidet sich die Mehrheit der Väter nicht für die Höchstbezugszeit, die bedeuten würde, sich ein Jahr komplett auf den Nachwuchs zuhause zu konzentrieren, sondern für die kürzeste Variante: eine gesetzliche Mindestbezugszeit von acht Wochen.
Zum Hintergrund: Elterngeld kann nach den augenblicklich geltenden Bestimmungen in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Es orientiert sich am bisherigen Erwerbseinkommen und beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monate.
Für die ab 01.07.2015 geborenen Kinder kann neben den bisherigen Leistungen das ElterngeldPlus in Anspruch genommen werden. Außerdem wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Partnerschaftsbonus gewährt.
Das ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Elterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt, d.h. ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate.
Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und gewinnen mehr Zeit für sich und ihr Kind.
Eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil unterstützt, wenn beide Eltern vier Monate gleichzeitig 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. In gleicher Weise werden auch Alleinerziehende gefördert:
Arbeiten sie für mindestens vier Monate in Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie ebenfalls vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.