Einrichtungsbezogene Impfplicht – Meldungen zum Stichtag 31. März

Hochsauerlandkreis. Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises verzeichnet zum Stichtag 31. März Rückmeldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht von insgesamt 120 Einrichtungen mit 400 Personen, die über die Portale des Kreises und des Landes oder per Post eingegangen sind. Von den 400 Personen sind 128 in Krankenhäusern und 129 in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen beschäftigt bzw. tätig. Die Verteilung auf die Kommunen sieht wie folgt aus (Einrichtungen/Personen):

Arnsberg 25/67Bestwig 4/18Brilon 17/39Eslohe 2/4Hallenberg 1/2Marsberg 8/31Medebach 2/13Meschede 8/40Olsberg 25/38Schmallenberg 16/50Sundern 7/12Winterberg 5/30Außerhalb HSK 0/56

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quelle: Hochsauerlandkreis)