Letzte Abgabefrist für die Anträge zur Ehrenamtskarte
Arnsberg. Die städtische Engagementförderung bittet alle Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen und Institutionen darum, Anträge für die Ehrenamtskarte bis spätestens zum 18. Dezember einzureichen. Die Geschäftsstelle Engagementförderung weist darauf hin, dass alle bisherigen Ehrenamtskartenbesitzer die Karte neu beantragen müssen, da diese immer nur eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren hat.
Das Formular zur Ehrenamtskarte kann unter http://www.arnsberg.de/engagement/ehrenamtskarte/index.php) heruntergeladen werden. Interessierte sollten es dann ausdrucken, ausfüllen, von zwei Verantwortlichen ihres Vereines, ihrer Institution oder Initiative unterschreiben lassen und dann an die Stadt Arnsberg zurücksenden. Die Beantragung der Karte ist kostenlos. Die Karte kann auch für Dritte beantragt werden, wenn diese die Voraussetzung für den Kartenbesitz erfüllen. Das sind folgende:
- Das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden.
- Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten hinausgehen.
- Das Mindestalter für die Vergabe der Karte beträgt 16 Jahre.
- Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in der Stadt Arnsberg erbracht werden.
- Der Bewerbungsvordruck muss vollständig ausgefüllt und von zwei verantwortlichen Personen (in der Regel Vorstandsmitglieder) des Vereins bzw. der Institution unterzeichnet werden.
- Der Antragsstellende muss bereits seit zwei Jahren ehrenamtlich tätig sein.
- Weitere Informationen sowie Antragsformulare gibt es bei der Geschäftsstelle Engagementförderung Arnsberg, Petra Vorwerk-Rosendahl, unter Tel. 02931-9638104 oder per e-mail an p.vorwerk-rosendahl@arnsberg.de.
- Vorschlagsberechtigt sind Vertreter eingetragener Vereine bei ehrenamtlicher Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen, die Person, die ehrenamtlich tätig ist, oder Personen aus deren Umfeld. Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist eine glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.
- Besonderheiten: