Vortrag zum Thema „Elternunterhalt“
Meschede (Hochsauerland) Wird ein Mensch pflegebedürftig, ist dies oft mit Kosten verbunden, die Rente und Vermögen nicht immer decken, insbesondere, wenn ein Heimaufenthalt notwendig wird. Wenn das eigene Einkommen bzw. Vermögen nicht mehr ausreicht, tritt das Sozialamt zwar in Vorleistung, versucht aber, die gezahlten Beträge von Beschenkten bzw. unterhaltspflichtigen Kindern zurück zu fordern.
Wer muss welchen Teil der Pflegekosten tragen? Wo liegen die Grenzen der Leistungsfähigkeit? Und welches Schonvermögen wird nicht angetastet? Diese und andere Fragen beantwortet Ingeborg Heinze, Juristin und Dipl. Ökonomin, am Mittwoch, 27. Februar, um 14.30 Uhr im Gemeinsamen Kirchenzentrum (Kastanienweg 6 in Meschede). Bereits ab 14 Uhr besteht Gelegenheit, bei einer Tasse Kaffee miteinander ins Gespräch zu kommen.
In ihrem Vortrag zum Thema „Elternunterhalt“ stellt Ingeborg Heinze auch dar, welche Möglichkeiten zur rechtzeitigen Vorsorge es gibt, um die Kostenbelastung zu senken und die Veräußerung von Vermögen wie etwa des Elternhauses zu vermeiden. Der Eintritt zur Veranstaltung des Arbeitskreises „Leben im Alter“ des Lokalen Bündnisses für Familie in Meschede ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Die Veranstaltung wird unterstützt durch die „Sparkassen-Finanzgruppe –Beratungsdienst Geld und Haushalt“.