Arnsberg. Das Bundesverfassungsgericht hat im April entschieden, dass auch Menschen, für die zum Beispiel aufgrund einer psychischen Erkrankung eine vollumfängliche Betreuung angeordnet ist, an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können. Bisher waren ca. 84.000 Betroffene in Deutschland von Wahlen ausgeschlossen. Die Grünen im Arnsberger Rat begrüßen das Urteil und haben in einem Brief an den Bürgermeister die Verwaltung zu größtmöglicher Unterstützung aufgefordert, damit die betroffenen Menschen informiert werden und ihr Wahlrecht auch ausüben können.
150 Menschen in Arnsberg betroffen
Das Problem, laut Arnsberger Grünen, ist: Die betroffenen Menschen (in Arnsberg sind es ca. 150) bekommen keine Wahlbenachrichtigung, sondern müssen selbstständig einen Antrag an die Verwaltung stellen – bis zum 05. Mai. Nur dann werden sie ins Wahlregister eingetragen. „Das ist nicht viel Zeit, zumal auch das Urteil erst vor ein paar Wochen gefällt wurde und vielen Betroffenen noch gar nicht bekannt ist“, so Thomas Wälter, Fraktionssprecher der Grünen im Arnsberger Rat. In ihrem Schreiben an die Verwaltung regen die Grünen deshalb an, dass das Wahlbüro aktiv an die Organisationen herantritt, die mit betreuten Menschen arbeiten, um auf das neue Wahlrecht hinzuweisen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung bei der Aufnahme ins Wahlregister anzubieten. Oder aber die Menschen direkt anzuschreiben, wenn es datenschutzrechtlich möglich ist, und die Antragstellung so zu erleichtern.
Ovelgönne: Meilenstein für die Betroffenen
Der Europakandidat Jan Ovelgönne sieht den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als Meilenstein für die Betroffenen. „Als Sozialarbeiter in der Psychiatrischen Klinik des Klinikum Hochsauerland habe ich mit betreuten Menschen zu tun und den Wahlrechtsentzug habe ich als verletzende Ungerechtigkeit für die Menschen erlebt. Die Neuregelung sollte jetzt auch schnell und unbürokratisch umgesetzt werden“.