Beginn der Hundezählung in Arnsberg am 18. August Hundebesitzer sollten ihre Tiere bis dahin anmelden
Arnsberg. Wie bereits in einer vorherigen Presse-Information mitgeteilt, führt die Stadt Arnsberg ab dem 18. August eine Hundebestandsaufnahme durch. Diese Maßnahme ist erforderlich, da Hundehalter ihre Hunde immer öfter nicht ordnungsgemäß zur Zahlung der Hundesteuer anmelden.
Ab dem 18. August werden die Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren werktäglich in der Zeit von 10.00 – 20.00 Uhr und samstags von 09.00 – 17.00 Uhr alle Haushalte zur Hundehaltung befragen. Die Wohnungen dürfen dazu nicht betreten werden. Die Auskunftserteilung der Hundehalter erfolgt auf freiwilliger Basis.
Die Mitarbeiter sind mit einer Legitimation der Stadtverwaltung ausgestattet und haben aus Gründen des Datenschutzes keine Information über bereits gemeldete Hunde. Daher müssen alle Bürger befragt werden, auch Hundehalter, die ihren Hund seit Jahren ordnungsgemäß gemeldet haben.
Die Stadt Arnsberg fordert deshalb alle Hundebesitzer nochmals dringend auf – auch im eigenen Interesse – ihre Hunde – falls noch nicht geschehen – umgehend anzumelden und die fällige Steuer zu entrichten. Die nicht ordnungsgemäße Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Anmeldungen können schriftlich oder persönlich in allen Stadtbüros der Stadt Arnsberg, dem Fachdienst Steuerwesen, Rathausplatz 1 oder an die e-Mail:-Adresse steuerwesen@arnsberg.de erfolgen. Der Vordruck zur Hundesteueranmeldung ist im Internet unter http://www.arnsberg.de/buerger/hundesteuer-anmeldung.pdf abrufbar. Kaufvertrag oder der komplette Impfausweis des Hundes sollten als Nachweis eingereicht werden.
Die Haltung großer Hunde (Widerristhöhe mindestens 40 cm oder Gewicht mindestens 20 kg) ist zusätzlich dem Fachdienst für Sicherheit und Ordnung der Stadt Arnsberg anzuzeigen. Das entsprechende Formular steht ebenfalls online unter http://www.arnsberg.de/buerger/Hunde-Anzeige_Grosser_Hund.pdf zur Verfügung.
Noch eine dringende Bitte:
Um die Anmeldungen bearbeiten zu können, ist es erforderlich, dass diese komplett ausgefüllt werden (insbesondere das Datum des Beginns der Hundehaltung und die Hunderasse müssen angegeben werden). Das erspart sowohl den Bürgern als auch der Verwaltung Kosten und Zeit.