Bebauungsplan Nr. L 10 „ohne Bezeichnung“, 3. Änderung (Umplanung Seehof) Klarstellung

Sundern-Langscheid. Sorpesee (Hochsauerland) Für die Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur am 19.04.2018 ist eine Beschlussvorlage erstellt worden, mit der die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 10 „ohne Bezeichnung“ eingeleitet werden soll. Es handelt sich hierbei um die Umplanung des Seehofs.

Die Verwaltung hat am 05.02.2018 den Ortsvorsteher Pellmann über die seinerzeitigen Planungen des Eigentümers informiert. Hierbei wurde vereinbart, der interessierten Bevölkerung nach Vorlage abgestimmter Pläne im Rahmen eines Vorort-Termines unter Beteiligung des Architekten und der Verwaltung Rede und Antwort zu stehen.

Diese Zusage ist „im Eifer des Gefechtes“ bei der Erstellung der Vorlage nicht mehr präsent gewesen, wofür sich der Fachbereichsleiter 3, Herr Ohlig, ausdrücklich bei dem Ortsvorsteher Pellmann entschuldigt. Selbstverständlich wird eine solche Beteiligung der Bürger kurzfristig vorgenommen.

OV Pellmann hierzu: „Ich finde es gut, dass der Bürgermeister und die Verwaltung so schnell auf die Anregung reagiert hat.“ Auch der Bürgermeister zeigte sich erfreut über das sehr zielführende Gespräch mit dem Ortsvorsteher.

Unabhängig von der Zusage an den Ortsvorsteher widerspricht die Verwaltung aber ausdrücklich dem Eindruck, der aufgrund der weiteren Debatte in den (sozialen) Medien entstanden ist, dass eine Planänderung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden sollte. Grundsätzlich werden ähnlich gelagerte Anträge immer zunächst dem Fachausschuss vorgelegt. Sofern dieser sich für eine entsprechende Planänderung ausspricht, erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Fachausschuss legt fest, wie diese zu erfolgen hat.

Die Verwaltung unterstützt im vorliegenden Fall aufgrund der dem Ortsvorsteher gegenüber gemachten Zusagen die Intention, in der kommenden Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur keine Beschlussfassung anzustreben, die Planung aber zu diskutieren. Hierzu bedarf es der Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden und der Zustimmung des Ausschusses.