Beabsichtigte Erweiterung der Firma WEPA sowie Offenlegung von 3 Bebauungsplanentwürfen

Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Flächennutzungsplanänderung

Arnsberg. Für eine geplante Erweiterung des Standortes Müschede der Firma WEPA soll der Flä-chennutzungsplan der Stadt Arnsberg geändert werden. Hierzu hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt in seiner Sitzung am 1. März 2017 die Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Mit einer Auslegung von Planunterlagen mit der bisherigen und der geänderten Darstellung im Flächennutzungsplan einschließlich vorläufiger Begründung gibt die Stadtverwaltung allen Gelegenheit, sich über die Ziele und Zwecke der Durchführung dieser 18. Änderung des Fläche-nnutzungsplanes zu informieren. Die Auslegung findet in der Zeit vom 15.03. bis zum 19.04.2017 statt.
In diesem Zeitraum liegen auch drei Bebauungsplanentwürfe öffentlich aus. Dabei handelt es sich zum einen um den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes NH 144 „Kapellenstraße“. Mit diesem Verfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten in Neheim zwischen der Straße Lange Wende, der Schwester-Aicharda-Straße und der Kapellenstraße im Sinne einer Nachverdichtung geschaffen werden.
Des Weiteren liegt der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes NH 99 A „Elektrofachmarkt Stembergstraße“ offen. Mit diesem Änderungsverfahren wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtliche Grundlage für den Bau eines Elektrofachmarktes sowie einer Bäckereifiliale mit einem Café an der südlichen Stembergstraße in Neheim zu erlangen.
Darüber hinaus liegt der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 14 „Gutenbergplatz“ öffentlich aus. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros und Spielhallen) am Gutenbergplatz in Arnsberg planungsrechtlich auszuschließen.
Die Unterlagen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die offenliegenden Planent-würfe können im Rathaus im Bereich der Zimmer 514 bis 517 eingesehen werden.
Neben der Einsichtnahme im Rathaus können alle genannten Planverfahren auch im Internet unter www.arnsberg.de/stadtentwicklung über die Rubrik „Aktuelles“ aufgerufen werden. Im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur 18. Flächennutzungsplanänderung bzw. der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe kann jedermann Stellungnahmen zu den Planverfahren schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.