Meschede. Um einem Unternehmen, das sich im Gewerbegebiet Enste II westlich der Straße „Am Steinbach“ ansiedeln möchte, den ersten Bauabschnitt des neuen Betriebes zu ermöglichen, ist eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat bereits grünes Licht für den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55a „Gewerbegebiet Enste II“ gegeben.
Der Entwurf dieser Bauleitplanung liegt mit Begründung von Montag, 26. März bis einschließlich Mittwoch, 25. April im Technischen Rathaus in Meschede, Sophienweg 3, im Flur des Erdgeschosses öffentlich aus. Er kann von allen Interessierten während der Dienststunden montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr eingesehen werden. Innerhalb dieser Frist können auch Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben werden. Stellungnahmen, die per E-Mail eingereicht werden, sind an planung@meschede.de zu richten.
Die ausgelegten Unterlagen können auch im Internet unter www.meschede.de/rathaus-service/infrastruktur-stadtentwicklung/bauleitplaene/im-verfahren eingesehen werden.