Sundern. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April die momentane Erhebung der Grundsteuer A und B für verfassungswidrig erklärt hat, muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine neue Regelung finden. Erst danach können die Städte und Gemeinden die Grundstücke neu bewerten und neue Hebesätze festlegen. Das muss bis 2024 geschehen, teilte Stadtkämmerin Ursula Schnelle in der Monatspressekonferenz des Bürgermeisters mit.
Grundstücksbesitzer und Mieter müssen bis zu diesem Zeitpunkt nichts unternehmen, bestehende Grundsteuerbescheide bleiben gültig. Erst nach Festsetzung der neuen Bewertungskriterien können sich die Bescheide ändern. Dabei soll das Gesamtsteueraufkommen der Grundsteuer insgesamt nicht ändern. Die Hebesätze werden durch die Stadt Sundern überprüft und eventuell verändert, den Beschluss über die Hebesätze muss der Rat fassen.
Deshalb ist es nicht nötig, dass Grundstückseigentümer zum jetzigen Zeitpunkt Einspruch gegen den aktuellen Gebührenbescheid einlegen.