Auswirkungen der Massentierhaltung – Landwirtschaftskammer antwortet auf ein Schreiben der SBL

Hochsauerlandkreis.

Wiederkehrendes Thema „Massentierhaltung“

Über die negativen Auswirkungen der Massentierhaltung gibt es in Hülle und Fülle Studien und Publikationen. Doch wie verhalten sich die Behörden dazu?Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste „beackerte“ dieses Thema schon öfters. Siehe dazu z.B.:http://sbl-fraktion.de/?p=5843

Schreiben hierhin, Schreiben dorthin

Nachdem nun die letzte Antwort der Kreisverwaltung auf die Anfrage der SBL-Fraktion zur „Ammoniak-Belastung und andere Auswirkungen der Massentierhaltung“ nach Meinung der SBL-Mitglieder recht dürftig ausfiel, griff die Kreistagsfraktion den mehrfachen Verweis des Hochsauerlandkreises auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer auf und schickte am 2. Juni 2015 – per Fax – folgendes Schreiben an die Bezirksstelle für Agrarstruktur mit Sitz in Meschede:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend übersenden wir Ihnen die Anfrage unserer Kreistagsfraktion zum Thema „Erkenntnisse über die Auswirkungen der Massentierhaltung“ vom 14.04.2015 und die entsprechende Antwort des Hochsauerlandkreises mit Datum vom 18.05.2015.

Aus dem Schreiben des HSK geht hervor, dass die zuständige Organisationseinheit nicht alle Punkte unserer Anfrage beantwortete und gleichzeitig auf die Möglichkeit verwies, die entsprechenden Informationen bei Ihrer Behörde zu erfragen.

Folgende Fragen ließ der HSK – meist mit Hinweis auf die mögliche Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer – unbeantwortet:

  1. Wie groß ist die Menge Mist, die im letzten Jahr in der oder den Biogasanlagen des Betriebs Heinemann verwertet wurden?
  2. Wie viele Tonnen Mist, Gülle etc. sind im letzten Jahr in allen im HSK betriebenen Biogasanlagen verwertet worden?
  3. Mit wie vielen Tonnen verwertbarem Mist/Gülle pro Jahr ist nach Inbetriebnahme der neu genehmigten sowie der derzeit eventuell neu beantragten Mastanlagen insgesamt zu rechnen?
  4. Sind Ihnen Berechnungen oder realistische Schätzungen bekannt, wie viel Ammoniak täglich aus allen Biogasanlagen im HSK entweicht? Wenn ja, wie ist das Ergebnis?
  5. Liegt der Düngeplan des Betriebs Heinemann jetzt vor?
  6. Wenn ja, welche Mengen Dünger (unbehandelt wie aus Biogasanlagen) beabsichtigt Herr Heinemann in diesem Jahr auf seinen Flächen insgesamt und welche speziell im Wasserschutzgebiet „Stockhausen“ aufzubringen?
  7. Wann und wie oft erfolgt der Nährstoffeintrag?

Wir möchten Sie hiermit um die Beantwortung der oben formulierten Fragen bitten.

Im Voraus herzlichen Dank!“

Was antwortete die Landwirtschaftskammer?

Der zuständige Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer reagierte prompt. Am 2. Juni antwortete er schriftlich mit einem längeren Text. Wir versuchen hier mal, die Antworten der Behörde zu unseren Fragen einzuordnen. Los geht`s:

Frage 1: Wie groß ist die Menge Mist, die im letzten Jahr in der oder den Biogasanlagen des Betriebs Heinemann verwertet wurden?

Antwort „Zunächst ist richtig, dass der Betrieb Heinemann beim Betrieb einer Biogasanlage ein Betriebstagebuch führen muss, in dem sowohl der Nährstoffeintrag wie auch der Verbleib der Reststoffe lückenlos erfasst werden muss. Dieses Betriebstagebuch dient den zuständigen Fachbehörden zur Kontrolle, ob die Anlage ordnungsgemäß entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und der einzelbetrieblichen Genehmigung betrieben wird. Wie alle betrieblichen Unterlagen unterliegen diese Angaben dem Datenschutz.

Die Landwirtschaftskammer ist im Normalfall nicht in das Kontrollverfahren involviert, so dass uns das Betriebstagebuch auch nicht vorliegt.“

Frage 2: Wie viele Tonnen Mist, Gülle etc. sind im letzten Jahr in allen im HSK betriebenen Biogasanlagen verwertet worden?

Antwort: „Ebenso wenig liegen uns Angaben über díe gesamten Mengen Mist und Gülle vor, die in den übrigen Biogasanlagen verarbeitet werden.

Die Abgabe der Nährstoffe aus der Biogasanlage an andere landwirtschaftliche Betriebe wird über Lieferscheine dokumentiert und muss bei Mengen über 200 Tonnen pro Jahr an eine zentrale Datenbank gemeldet werden. Diese Angaben dienen dann der Überprüfung der einzelnen Betriebe. Eine statistische Auswertung erfolgt nur in sehr aggregierter Form. Hier darf ich auch auf den Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer hinweisen, der im Auftrag des MKULNV erstellt wurde.“

Frage 3: Mit wie vielen Tonnen verwertbarem Mist/Gülle pro Jahr ist nach Inbetriebnahme der neu genehmigten sowie der derzeit eventuell neu beantragten Mastanlagen insgesamt zu rechnen?

Und Frage 5: Liegt der Düngeplan des Betriebs Heinemann jetzt vor?

Antwort: „Auch den betrieblichen Düngeplan muss ein landwirtschaftlicher Betrieb nicht standartmäßig bei uns abliefern. Im Rahmen der Betriebskontrollen werden nach einem festgelegten Auswahlverfahren Betriebe kontrolliert. Dazu zählt auch die Überprüfung des Nährstoffvergleichs. Sollte bei diesen Kontrollen und den entsprechenden Quervergleichen Verstöße gegen geltendes Recht festgestellt werden, so drohen dem Landwirt Bußgelder nach Fachrecht und mögliche Kürzungen der WU-Förderung im Rahmen des Cross Compliance. Diese Düngepläne müssen aber nur für Kontrollen vorgehalten werden und werden nicht regelmäßig bei uns an der Kreisstelle zu einer Auswertung eingereicht.

Bei der Beantwortung einer Baugenehmigung müssen vom Antragsteller Düngepläne für den Zielbetrieb vorgelegt werden, um vor allem aus wasserrechtlicher Sicht die geplante, ordnungsgemäße Verwertung der Nährstoffe überprüfen zu können. Üblicherweise geben wir die Bauantragsunterlagen nach Prüfung wieder an die Bauaufsichtsbehörde zurück. Das ist auch im Fall Heinemann geschehen.

Frage 6: Wenn ja, welche Mengen Dünger (unbehandelt wie aus Biogasanlagen) beabsichtigt Herr Heinemann in diesem Jahr auf seinen Flächen insgesamt und welche speziell im Wasserschutzgebiet „Stockhausen“ aufzubringen?

Und Frage 7: Wann und wie oft erfolgt der Nährstoffeintrag?

Antwort: „Es tut mir leid, dass ich Ihre Anfrage leider nicht mit spezifischen Daten zum Betrieb Heinemann beantworten kann. Die entsprechenden Informationen können mir nicht vorliegen, da Landwirte nicht verpflichtet sind, Düngepläne und Nährstoffvergleiche regelmäßig vorzulegen.

Doch selbst wenn mir aus Betriebskontrollen im Rahmen der EU-Förderung solche Informationen vorlägen, so müsste zunächst geklärt werden, ob eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Betroffenen aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig wäre.“

Auf die Frage 4. – das ist die nach dem Ammoniak-Ausstoß der Biogasanlagen – ging der Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer nicht weiter ein.

 

PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)