Verbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Energieverträgen am Telefon

Arnsberg. Werbeanrufe ohne Einwilligung sind gesetzlich verboten. Doch das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon blüht noch immer. Zur Zeit stellt die Arnsberger Verbraucherzentrale fest, dass vermehrt Verträge zur Energieversorgung am Telefon an Mann und Frau gebracht werden sollen. Leiterin der Beratungsstelle Petra Golly berichtet: “Wir haben massive Beschwerden, von Ratsuchenden, die sich am Telefon getäuscht und überrumpelt fühlen und völlig unbeabsichtigt plötzlich mit einem Vertrag eines neuen Anbieters für Strom oder Gas konfrontiert werden.” Betroffene können dagegen vorgehen.

Anbieterwechsel ohne Zustimmung des Verbrauchers

Am Telefon oder an der Haustür nehmen Vermittler mancher Energieanbieter Kontakt mit Verbrauchern auf. Im Gespräch dieses sogenannten Direktvertriebs geht es zwar um Energie und womöglich konkrete Tarifangebote. Dass der Vermittler im Namen des Verbrauchers einen Anbieterwechsel einleiten will, macht er aber nicht deutlich. Doch fragt er genau die dafür benötigten Daten wie die Zählernummer und den aktuellen Energielieferanten ab. Zusammen mit dem Namen und der Adresse reicht ihm das, um einen Wechselprozess einzuleiten. Denn einen Nachweis über eine Kündigungsvollmacht muss der bisheriger Anbieter nicht einfordern. Wenig später erhalten die Verbraucher dann überraschend ein Begrüßungsschreiben eines neuen Energieanbieters sowie eine Kündigungsbestätigung ihres bisherigen Lieferanten – der Wechsel wurde schon vollzogen, ohne dass man es mitbekommen hat.

Dieses Vorgehen ist nicht legal, bestätigt auch Petra Golly von der Arnsberger Verbraucherzentrale. Zur Zeit häufen sich die Reklamationen über Anrufe von Energieversorgern, die versuchen, einen Vertrag zur Versorgung mit Strom oder/ und Gas zu anzubieten. „Wer dann seine Daten oder gar Zählernummern preisgibt, läuft Gefahr, dass ihm tatsächlich ein Vertrag untergeschoben und ein bisher vielleicht noch günstiger Altvertrag gekündigt wird“ erklärt Petra Golly.

Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung rechtswidrig. Trotzdem können telefonisch geschlossene Verträge in vielen Fällen rechtlich wirksam sein.

Was tun, wenn ein Vertrag untergeschoben wurde?

Golly rät, den Vertrag schriftlich und nachweislich zu widerrufen. Man hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn man einen Vertrag am Telefon oder der Haustür geschlossen hat. Seit dem 27. Juli 2021 können Sonderverträge nicht mehr telefonisch geschlossen werden. Ein Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung bedarf der Textform. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien ihre jeweilige Vertragserklärung (Angebot und Annahme) in Textform abgeben müssen. Die Textform wird beispielsweise durch Vertragserklärungen per Brief, Fax, E-Mail oder SMS eingehalten. Eine telefonische Vertragsanbahnung ist auch weiterhin möglich.

Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses nur, wenn man bei Vertragsschluss gleichzeitig auch über sein Recht zum Widerruf ordnungsgemäß (formal richtig) belehrt wurde. Eine verspätete Belehrung (nach Vertragsschluss) lässt die Widerrufsfrist von 14 Tagen erst mit Zugang der Belehrung beginnen.

Solange man nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, beträgt die Frist für den Widerruf ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. Den Widerruf beim neuen Lieferanten sollte man zu Beweiszwecken am besten schriftlich per Fax (zum Beispiel aus einem Copy Shop) oder Einschreiben einreichen. E-Mails sind nicht geeignet.

Petra Golly warnt vor den unseriösen Anrufen: „Vertrauen Sie nicht auf Aussagen am Telefon! Eine Kontrolle, wer wirklich anruft ist während des Telefonats nicht möglich! Im Gespräch genannte Preise und Konditionen sind später nicht mehr nachweisbar! Im Zweifel legen Sie besser auf und beenden das Gespräch!“

Um zu klären, ob Sie noch widerrufen können, oder Ihnen gegebenenfalls noch weitere Rechte zustehen wie etwa eine Anfechtung, empfiehlt sich eine Beratung durch die Arnsberger Verbraucherzentrale.

 

 

 

 

 

(Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Arnsberg)