Verbot von Osterfeuern – Auch private Veranstaltungen sind verboten!
Das Osterfest rückt näher. Unabdingbar dazu gehören für viele Menschen die traditionellen Osterfeuer.
Diese sind allerdings in diesem Jahr in Arnsberg wie auch in anderen Kommunen komplett abgesagt worden.
Hintergrund ist die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus, die alle Formen von Veranstaltungen und Versammlungen derzeit grundsätzlich untersagt.
Auch Osterfeuer im privaten Rahmen bzw. auf dem privaten Grundstück sind verboten.
Das gilt insbesondere auch für die in den vergangenen Jahren leider aber immer wieder aufgetretenen Fälle, in denen Osterfeuer dazu dienten, pflanzliche Abfälle kostenlos zu entsorgen. Dies ist nicht im Sinne der lang gehegten Tradition.
Private Osterfeuer gelten als illegale Abfallbeseitigung
Bei diesen „Feuern“ gilt zudem das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dieses verbietet das Verbrennen von Abfällen.
Damit gelten „Osterfeuer“ dieser Art als illegale Abfallbeseitigung, die entsprechend als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Grünabfälle zum Kompostwerk bringen
Eine Anlaufstelle für die Beseitigung von Grünabfällen ist während der aktuellen Schließungszeit des Wertstoffbringhofes das Kompostwerk „Hellefelder Höhe.
„Als Fazit und wichtige Botschaft möchten wir damit festhalten: Jegliche Form des Osterfeuers ist in diesem Jahr untersagt – die öffentlichen Feuer ebenso wie Feuer im privaten Rahmen, selbst wenn nur eine Person daran teilnehmen würde“, erklärt Ulrich Betkerowitz, Leiter des städtischen Fachdienstes „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“.