Frist für Anträge auf NRW-Hochwasserhilfe läuft aus

Anträge noch bis zum 31. August 2021 möglich

 

 

Arnsberg. Die Stadt Arnsberg erinnert daran, dass Anträge auf Soforthilfe des Landes NRW für Geschädigte der Hochwasserkatastrophe vom 14. und 15. Juli nur noch bis Dienstag, 31. August 2021, gestellt werden können. Mit der Hilfe, die bei der Stadt Arnsberg beantragt werden muss und dort geprüft wird, erhalten Geschädigte des Hochwassers eine erste Unterstützung zur Bewältigung der eingetretenen Schäden. Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden nach eigener Schätzung bei mindestens 5.000 Euro liegen muss. Die Hilfen werden sowohl Privathaushalten (bis maximal 3.500 Euro) als auch Wirtschaftsunternehmen gewährt, wenn für die entstandenen Schäden keine Versicherungsleistung erfolgt. Diese Soforthilfe muss nicht zurück gezahlt werden.

 

Antragsformulare und Informationen zur Hochwasser-Soforthilfe gibt es auf der Homepage der Stadt unter www.arnsberg.de/hochwasserhilfe/soforthilfe. Anträge auf Soforthilfe können auch telefonisch über das Service-Telefon der Stadt Arnsberg unter 02932 / 201-0 angefordert werden. Die ausgefüllten Formulare können wieder eingescannt und an die Mail-Adresse buergermeister@arnsberg.de geschickt werden. Das ausgefüllte Formular kann auch in die Briefkästen der Arnsberger Stadtbüros eingeworfen werden (bitte dort keine persönliche Abgabe). Anträge können auf dem Postweg an Stadt Arnsberg, FD Umwelt/Ressourcen Stichwort: Hochwasser-Soforthilfe, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg geschickt werden. Fragen zum Ausfüllen der Anträge auf Soforthilfe des Landes NRW beantwortet der Fachdienst Umwelt/Ressourcen, Joachim Pütter, Telefon 02932 / 201 1364.

 

Bislang sind bei der Stadt Arnsberg 33 Anträge aus dem privaten Sektor und 7 Anträge von gewerblichen Unterstützungssuchenden eingegangen und bewilligt worden.

(Quelle: Stadt Arnsberg)