Bundesweite Corona-Maßnahmen – Arnsberg hat Coronaschutzverordnung und Allgemeinverfügung angepasst

Bundesweite Corona-Maßnahmen gelten ab Samstag, 24. April

Coronaschutzverordnung und Allgemeinverfügung wurden angepasst

 

Arnsberg. Die Stadt Arnsberg teilt mit:

Das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist heute, Freitag, 23. April, in Kraft getreten. Die dort geregelten bundesweiten Beschränkungen („Bundesnotbremse“) gelten ab Samstag, 24. April 2021, in Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei Tagen in Folge den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überstiegen haben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung sowie die Allgemeinverfügung angepasst und veröffentlicht. Die Stadt Arnsberg bittet um Beachtung.

Veröffentlichung der Coronaschutzverordnung NRW vom 23.4.2021:

https://www.arnsberg.de/corona/regelungen/corona-schutzverordnung-20210423.pdf

Veröffentlichung der Allgemeinverfügung zur „Feststellung der Voraussetzungen gemäß § 28b des Infektionsschutzgesetzes“ vom 23.4.2021:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210423_av_gemaess_ss_28b_ifsg.pdf