Arnsberg-Hüsten. (Hochsauerland) Am Mittwoch, den 17. April waren die „Schulis“, die Schulkinder, des Kinder- garten Kolpingstraße Hüsten zu Besuch bei der Freiwilligen Feuerwehr. Neben der Besichtigung des örtlichen Gerätehauses wurde das Thema der Brandschutzerzie- hung zusammen mit Brandschutzerzieher Martin Hamm spielerisch erarbeitet. Hierzu gehörte zum Beispiel das Absetzen eines Notrufes mit einem Notruftrainer, die Be- schäftigung mit den Aufgaben der Feuerwehr, das Aussehen des Feuerwehrmanns und schließlich Einiges zum Thema „rote Autos“. Nach dem praktischen Teil mit der Kübelspritze wurde das Thema Rauch, Gefahren des Brandrauches und der Zweck eines Rauchmelders erarbeitet. Viele Kinder wer- den zu Hause sicherlich erst einmal auf die Suche gehen und nachsehen, ob auch in ihren eigenen vier Wänden diese elektronischen Lebensretter installiert sind. Die Arnsberger Feuerwehr weist darauf hin, dass zum 01.04.2013 in NRW eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen eingeführt wurde – versehen mit einer großzügigen Übergangsfrist bis zum 31.12.2016 für Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind. Somit müssen ab dem 01. Januar 2017 in Nordrhein-Westfalen sämtliche Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig, diese Kosten können allerdings auf den Mieter umgelegt werden. Die Betriebsbereit- schaft hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen. Für bereits bestehende Ausstat- tungen mit Rauchmeldern kann der Eigentümer weiterhin die Betriebsbereitschaft sicherstellen, wenn er dies bereits bis zum 31.03.2013 übernommen hatte.
Quelle: Ubm Martin Hamm, Leiter AK BE/BA