Hochsauerlandkreis.
Dass der vom Kreistag im Dezember 2016 mehrheitlich beschlossene neue Rettungsdienstbedarfsplan gescheitert ist, hatten wir bereits hier berichtet. Ziel war es, dass die Rettungstransportwagen (RTW) kreisweit in mindestens 90% der Fälle (p90%-Wert) den Einsatzort in maximal 12 Minuten erreichen. Das ist nach der Umsetzung des neuen Bedarfsplans im Jahr 2017 nur in 2 der 12 Rettungswachen gelungen, beide in der Stadt Arnsberg gelegen. In den anderen 10 Rettungswachen lag der p90%-Wert höher, in 7 Rettunsgwachen um mindestens 10% zu hoch. In Olsberg und Medebach-Medelon überschritt dieser Wert sogar 15 Minuten, lag also um mehr als 25% zu hoch. In 6 der 9 Rettungswachsen außerhalb der Stadt Arnsberg musste bei mehr als jedem 5. Einsatz ein Fahrzeug aus einem anderen Rettungswachenbezirk herbei gerufen werden – was die Einsatzzeiten erheblich verlängert. Insgesamt haben sich die Ergebnisse seit der Einführung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans sogar verschlechtert statt verbessert; dazu hat auch die Reduzierung der Anzahl der einsatzbereiten RTW im Ostkreis beigetragen.
Es dürfte somit kein Zweifel bestehen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es geht hier immerhin um die Rettung von Menschen bei medizinischen Notfällen!
Doch Landrat und GaGaGroKo verweigerten im Kreistag am Freitag einmal mehr ihre Mitwirkung an einer Verbesserung. Auf Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion standen die Ergebnisse des Rettungsdienstes aus dem Jahr 2017 auf der Tagesordnung. Beschlossen wurde nur,
1. vor der Planung des Neubaus der Rettungswachen Bad Fredeburg, Meschede und Winterberg eine Standortanalyse in Auftrag zu geben,
2. ein Gutachten zur Überprüfung der Notarztstandorte in Auftrag zu geben,
3. auf Basis der Standortgutachten die Überprüfung bzw. Fortschreibung des Bedarfsplans in Auftrag zu geben,
4. mit den Kostenträgern über mögliche Zwischenlösungen in Verhandlung zu treten.
Das hilft akut nicht weiter. Z.B. wird durch eine Standortanalyse in Meschede, die sich vielleicht nach mehreren Jahren auswirkt, in den nächsten Jahren kein Patient in jetzt problematischen Rettungswachenbezirken schneller erreicht. Die SBL/FW hatte daher beantragt, mit den Krankenkassen als Kostenträgern darüber zu verhandeln, dass in den 7 Rettungswachen, in denen der p90%-Wert um mehr als 10% überschritten wird, tagsüber 2 RTW einsatzbereit vorgehalten werden. Doch die “Abstimmungsmaschine” der GaGaGroKo funktionierte so, wie von Landrat und Kreisverwaltung gewünscht: Der Antrag wurde abgelehnt. Dabei scheuten die Ablehner auch vor “fake news” nicht zurück. So behauptete ein Sprecher der SPD-Fraktion, die Ergebnisse des Rettungsdienstes hätten sich in Brilon gegenüber 2016 deswegen verschlechtert, weil die Zahl der Hausärzte in Brilon abgenommen hätte und deswegen der Rettungsdienst häufiger gerufen würde. Abgesehen davon, dass das eine mit dem anderen wenig zu tun hat: Seit Februar 2017 ist in Brilon eine Hausärztin mit Kassenarztzulassung hinzugekommen, ohne dass eine andere Hausärztin oder ein anderer Hausarzt seine Tätigkeit aufgegeben hat. Aber man kann ja mal solche falschen Behauptungen in die Welt setzen?
Es stellt sich allerdings die Frage, wer haftet, wenn nun ein Patient aufgrund unzureichender Fahrzeugvorhaltung geschädigt wird. Das hilft den Kranken nicht weiter, könnte aber Folgen für die verantwortlichen Personen haben.
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)