Hochsauerlandkreis. Die Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises informiert, dass am 1. Januar 2019 die neue Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft tritt. Übergangsweise werden die bis zum 31. Dezember 2018 vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereichten Bauanträge nach der „alten Bauordnung“ beschieden. Über die ab dem 1. Januar 2019 eingereichten Bauanträge wird nach der neuen Landesbauordnung entschieden. Entsprechendes gilt für Bauvorhaben in der sogenannten Genehmigungsfreistellung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
Neben Änderungen in den Baugenehmigungs- und Freistellungsverfahren sind unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig keine Baugenehmigungen mehr für Gebäude bis 75 Kubikmeter umbauter Raum, Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 Quadratmeter Grundfläche, Wintergärten bis 30 Quadratmeter sowie Freischankflächen bis 40 Quadratmeter und Garagen mit einer Grundfläche bis 30 Quadratmeter erforderlich. Bei allen genehmigungsfreien Bauvorhaben sind die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie beispielsweise die des Bauplanungsrechts (Festsetzungen in Bebauungsplänen) und die des neuen Bauordnungsrechts (Abstandsflächen, Gestaltung, Brandschutz) zu beachten. Für die Beseitigung bestimmter baulicher Anlagen wurde ein Anzeigeverfahren eingeführt.
Zu den einzelnen Baugenehmigungsverfahren oder zu genehmigungsfreien Vorhaben erteilen die Bauämter der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis sowie die Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises nähere Auskünfte.