Hochsauerlandkreis. Wann wird der Landrat gewählt? – Eine Antwort auf eine Anfrage der SBL
Bundestagswahl, Landtagswahlen, Kommunalwahlen, kaum ein Jahr ohne Urnengang.
Im Hochsauerlandkreis werden die Bürgerinnen und Bürger im nächsten Jahr gleich mehrmals aufgefordert zu wählen. Der 25. Mai 2014 ist der Termin für Wahl des Kreistags und der Stadträte und am 28. September 2014 wird vermutlich der Landrat gewählt. Ein Jahr später, am 21. Oktober 2015, stehen dann die Wahlen von fast allen Bürgermeistern an.
Kreistag und Landrat könnten jedoch Ende Mai 2014 zusammen gewählt werden, wenn der Landrat bis zum 30. November 2013 erklären würde, dass seine derzeit laufende Amtszeit vorzeitig zu Ende gehen soll. Da jede Wahl, auch die des Landrats, mit großen Kosten und Aufwand verbunden ist, stellte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos eine schriftliche Anfrage bezüglich seiner Planungen hinsichtlich seiner Amtszeit und der geschätzten Kosten einer separaten Landtratswahl. Landrat Dr. Schneider antwortete mit Schreiben vom 17. Juni 2013. Hier der Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Loos,
auch wir lesen Gesetze und Ausführungsbestimmungen! Mir sind also die vom Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie vom 9. April 2013 getroffenen Regelungen bekannt. Insofern können Sie es sich künftig ersparen, Gesetzestexte zu zitieren.
Bei meiner Wahl am 18. September 2005 konnte ich davon ausgehen, dass meine Amtszeit mit Ablauf des 20. Oktober 2014 endet. Die damaligen gesetzlichen Wahlvoraussetzungen hat der Gesetzgeber wie schon in Art. 11 § 3 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KVVahlZG) vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514) respektiert und bei der Ausrichtung der mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie angestrebten Ziele berücksichtigt. Ergänzend ist diesmal der Wahltag für den mit mir betroffenen Personenkreis auf den 28. September 2014 festgelegt worden (Art. 5 § 1 Abs. 2 des zitierten Gesetzes).
In der Reihenfolge Ihrer Fragen nachstehend meine Antworten:
Die lokale Presse hat Ihr Bezugsschreiben für eine Nachfrage zum Anlass genommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf den beigefügten Auszug aus der Westfalenpost vom 13. Juni 2013. Richtig gestellt werden muss gleichwohl, dass die „reguläre Wahl” am 28. September 2014 stattfindet.
Die isolierte Wahl des Landrats (getrennt von der Wahl des Kreistags) am 18. September 2005 hat zu Kosten in Höhe von 94.175,66 E geführt. Hierbei konnten die Wahlkosten durch die Durchführung mit der Bundestagswahl um 57.739,98 E reduziert werden, da die Kosten für den Versand der Wahlbenachrichtigungen sowie der Briefwahlunterlagen und die Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände jeweils zur Hälfte bei den durchgeführten Wahlen zu berücksichtigen waren. Für die Wahl des Landrats am 18. September 2014 kann daher mit Wahlkosten in Höhe von rd. 150.000 gerechnet werden. Natürlich ohne Berücksichtigung von Personalkosten und die Kosten einer möglichen Stichwahl.“
Die Westfalenpost berichtete am 13. Juni 2013, Dr. Schneider hätte gegenüber der Presse ausdrücklich festgestellt, dass er auf jeden Fall wieder für das Amt kandidiere. Allerdings stünde noch nicht fest, ob er sich vorzeitig im Mai oder erst regulär im Oktober 2014 zu Wahl stellen werde. Diese Entscheidung hinge von der aktuell diskutierten Gesetzesnachbesserung der Landesregierung in Düsseldorf ab.
Fest steht bisher also nur, dass die Landratswahl, sofern sie nicht zusammen mit der Kreistagswahl im Mai stattfindet, dem Hochsauerlandkreis zusätzliche, nicht unerhebliche Kosten verursacht.
Noch eine Anmerkung zu den einleitenden Sätzen in der Antwort des Landrats: Es überrascht nicht, dass Landrat und Kreisverwaltung die Gesetzestexte bekannt sind. Die Anfragen gehen jedoch immer auch an alle Kreistagsmitglieder und an die Presse; von denen kann niemand so exakte Kenntnis aller gesetzlichen Regelungen erwarten! Auch die Verwaltung sollte Wert darauf legen, dass Anfragen, Antworten und andere Mitteilungen leicht verständlich sind…
Quelle: Sauerländer Bürgerliste (SBL)