Arnsberg. Eine Frau aus Arnsberg wurde gestern Opfer eines Betruges. Bei ihr meldete sich über Telefon ein angeblicher Mitarbeiter ihrer Bank. Der Betrüger gaukelte der Frau vor, dass auf ihren Namen Bestellungen bei einem Versandhandel gemacht wurden. Ihr Konto sei mit einer hohen Geldsumme belastet worden. Er überredete die Frau, ihre EC-Karte mit PIN Nummer an einen anderen Bank-Mitarbeiter auszuhändigen. Dieser sollte zu ihr nach Hause kommen und die Karte mit PIN in Empfang nehmen. Kurze Zeit später erschien dann der vermeintliche Mitarbeiter und die Geschädigte händigte dem Betrüger alles aus. Später kamen Zweifel in ihr auf und sie suchte ihre Bank persönlich auf. Dort klärte man sie auf, dass sie Opfer eines Betruges geworden ist und dass schon ein hoher Geldbetrag von ihrem Konto abgehoben wurde.
Betrugsmasche: Anruf mit manipulierten Rufnummern
Hierbei handelt es sich um eine bekannte Betrugsmasche. Den Opfern wird vorgegaukelt, dass ihre EC-Karte gehackt wurde und das die Bank diese Karte mit der PIN Nummer benötigt, um die angeblichen Zahlungen rückgängig zu machen. Die Betrüger rufen oft mit manipulierten Rufnummern an. Über technische Verfahren ist es möglich, dass beim Angerufenen nicht die echte Telefonnummer des Betrügers erscheint. Der Betrüger kann beim Angerufenen eine beliebige Telefonnummer in der Anzeige erscheinen lassen, so z.B. die Telefonnummer der Hausbank. Das soll den Opfern vorgaukeln, es handele sich wirklich um ihr Geldinstitut.
Ähnlicher Betrugsfall – weiteres Opfer aus Arnsberg
Die Polizei warnt: „Ihre Bank nimmt keinen telefonischen Kontakt zu Ihnen auf, um ihre EC-Karte und die PIN Nummer zu bekommen! Im Zweifel rufen Sie Ihre Bank oder Ihre Polizeidienststelle an!“ Ein weiterer Betrugsfall ähnlicher Art ereignete sich schon am Montag. Das Opfer aus Arnsberg wurde ebenfalls von einem vermeintlichen Bankangestellten ihrer Hausbank angerufen. Der unbekannte Täter sagte, dass er von der Rechtsabteilung der Bank sei und dass es um ein mögliches Gerichtsverfahren wegen eines älteren Gewinnspiel-Vertrages gegen die Frau ginge. Eine außergerichtliche Einigung wäre jedoch möglich, wenn sie eine bestimmte Summe an ein Bankkonto überweisen würde. Das tat die Geschädigte. Später, als sie sich bei ihrer Bank gemeldet hat, kam heraus, dass sie Opfer eines Betruges geworden ist.
(Quelle: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis)