Sundern. Nachdem die Bürger für Sundern in einer, in der Tageszeitung veröffentlichten Stellungnahme angaben, CDU und Grüne schränkten die Bürgerbeteiligung in Sundern deutlich ein, da sie unter dem Vorwand der Coronamaßnahmen dafür gestimmt hätten, drei geplante Bürgerversammlungen zu kippen, wobei es sich um die Bürgerversammlungen zu den Gewerbegebieten Illigheim (Amecke) und Kalmecke (Stemel/Brandhagen) und die ebenfalls durch den SUI geplante und beschlossene Bürgerversammlung zu Hakenbrink II (Langscheid) handele, so dass statt der Bürgerversammlung die Bürgerinnen und Bürger sich jetzt nur noch über den Weg einer persönlichen Vorstellung im Fachbereich 3 und einer schriftlichen Eingabe gegen die Pläne aussprechen könnten, teilt die Stadt Sundern dazu folgendes im Wortlaut mit:
Unterlagen Online einzusehen
Bezugnehmend auf den Artikel der Fraktion -Bürger für Sundern- (BfS) in der Ausgabe der WP vom 28.01.2021 zur Durchführung von Bürgerversammlungen während der Corona-Pandemie stellt die Stadt Sundern fest, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, sowohl bei der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung als auch bei der sich in der Regel anschließenden öffentlichen Auslegung, bei jedem Bauleitplanverfahren der Stadt Sundern die Planunterlagen auch zusätzlich online zur Verfügung gestellt werden. Hierzu erfolgt im Rahmen der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung ein entsprechender Hinweis mit dem entsprechenden Link für den Zugriff auf die Internetseite.
So ist parallel zu der Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Foyer des Rathauses der Stadt Sundern ein Zugriff auf die Planunterlagen im Rahmen der angegebenen Frist digital möglich.
Zu den angesprochenen Planverfahren wird festgestellt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 4 „Hakenbrink II“ in der Zeit vom 22.02. bis einschließlich 31.03.2021 durchgeführt wird. Die Bekanntmachung hierzu erfolgt fristgerecht in der 6. Kalenderwoche. Der genaue Zeitraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den anderen Verfahren steht noch nicht fest, wird aber analog zu dem Änderungsverfahren im Ortsteil Langscheid rechtzeitig auf dem oben beschriebenen Wege bekanntgemacht.