OVG lehnt Normenkontrollantrag der Helma Ferienimmobilien GmbH ab
Sundern. Der Rat der Stadt Sundern hat in seiner Sitzung am 09.04.2020 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 26 „Ferienhausanlage Amecke“ beschlossen. Mit dieser Neuaufstellung soll die Anzahl an Ferienhäusern signifikant reduziert und planungsrechtlich abgesichert werden. Hierzu ist u.a. vorgesehen, die im geltenden Bebauungsplan festgesetzten Sondergebiete „Ferienpark“ sowie die überbaubaren Grundstücksflächen einzuschränken. Zudem sollen einschränkende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und weitere (auch gestalterische) Festsetzungen zu den geplanten Gebäuden getroffen werden, die zu einer deutlichen Reduzierung des Baukörpervolumens beitragen sollen.
Keine Fakten im Ferienpark Amecke
Zur Sicherung dieser Planung hat der Rat der Stadt Sundern in gleicher Sitzung eine Veränderungssperre für den in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplan beschlossen. Durch diese Veränderungssperre kann die Stadt Sundern verhindern, dass im Ferienpark Amecke Fakten geschaffen werden, die die Durchführung der Neuplanung erschweren. Baurechte werden durch die Veränderungssperre vorübergehend ausgesetzt.
Helma Ferienimmobilien GmbH stellte einen Antrag auf Normenkontrolle
Die Helma Ferienimmobilien GmbH hat im Juli des vergangenen Jahres beim Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) einen Antrag auf Normenkontrolle der Veränderungssperre gestellt. Das OVG NRW hat mit Urteil vom 25.01.2021 den Antrag abgelehnt. In seinem Urteil führt das OVG aus, dass die angegriffene Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre in formeller Hinsicht rechtmäßig ist und auch keine materiellen Fehler aufweist. Dies bedeutet, dass sowohl die nach Baugesetzbuch vorgegebenen Verfahrensvorschriften von der Stadt Sundern eingehalten wurden als auch die von der Stadt Sundern beschlossenen Inhalte rechtmäßig sind.
Die Beschränkung der Baurechte für den Ferienpark Amecke bleibt damit weiterhin bestehen.
(Quelle: Stadt Sundern, der Bürgermeister)