Sundern. Post erhielt jetzt die AG 60plus Sundern aus dem Bundesverkehrsministerium. Ende Dezember 2021 hatte die sozialdemokratische Arbeitsgemeinschaft Verkehrsminister Volker Wissing zum Thema Verkehrslärm durch Motorräder angeschrieben und um die Beantwortung verschiedenster Fragen gebeten. In einer Mitteilung informiert die AG 60plus über die Inhalte des Antwortschreibens:
Verkehrsministerium sieht Änderung der Genehmigungsvorschriften als wesentlich
Wesentliche Ansatzpunkte zur Lärmminderung sieht das Ministerium in den Genehmigungsvorschriften für Fahrzeuge. Allerdings wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für eine Harmonisierung dieser Vorschriften bei der EU bzw. bei der Wirtschaftskommission für Europa innerhalb der Vereinten Nationen liege. Eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahr- und Betriebszuständen auf einen Wert von 80 dB(A) sei allerdings zurzeit in der Wirtschaftskommission nicht mehrheitsfähig.
Gemäß einer UN-Regelung darf ein umgerüstetes Motorrad unter allen realen Fahrsituationen nicht lauter sein als ein Fahrzeug in der Serienausstattung mit dem Standardschalldämpfer.
Erhöhtes Bußgeld für mutwilligem Lärm
Darüber hinaus informiert das Ministerium die AG 60plus darüber, dass es seit Oktober 2019, bei Umrüstungen von Motorrädern verboten ist, einen Austausch von Schalldämpferanlagen mit manueller oder automatisierter Laut-/ Leise-Umschaltung vorzunehmen.
Ferner wird in dem Schreiben erwähnt, dass sich die neue Bundesregierung für eine Reduzierung von mutwilligem Lärm durch Manipulationen oder Fahren mit extrem hoher Drehzahl einsetze und verweist in diesem Zusammenhang auf die eingeführten erhöhten Bußgeldregelsätze hin.
Frontkennzeichen erhöht Verletzungsgefahr
Den Vorschlag, Motorräder mit einem Frontkennzeichen auszustatten, wird vom Ministerium abgelehnt. Hierzu wird auf sicherheitsrelevante Gesichtspunkte aufmerksam gemacht. Anbringungsprobleme sowie insbesondere eine erhöhte Verletzungsgefahr im Falle eines Unfalls sprächen gegen ein vorderes Kennzeichen bei Krafträdern.
Bei dem technischen Equipment von Überwachungsanlagen weist das Ministerium auf die verantwortlichen Länderbehörden hin. Eine ergänzende Ausstattung, sodass durch zusätzliche Heckfotos ermöglicht wird, das Motorrad-Kennzeichen zu erkennen, wird als möglich angesehen.
AG 60plus sieht weiteren Handlungsbedarf
Zum Abschluss wird darauf hingewiesen, dass, so wie auch von der AG 60plus angeregt, bei festgestellten Verstößen durch Motorradfahrer zielführend sein kann, vermehrt von der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage Gebrauch zu machen.
Der Vorstand der AG 60plus freut sich zwar über die relativ zeitnahe Antwort, steht aber einigen Aspekten des Briefes skeptisch gegenüber und sieht weiteren Handlungsbedarf zur Reduzierung von Verkehrslärm.
(Quelle + Vorschaubild: AG 60plus)