Diskussion über die Sanierung der Altstadtstraßen in Allendorf führt zu Irritationen

Verwaltung ist ein Fehler bei der Jahreszahl unterlaufen

Sundern/Allendorf. In einem öffentlichen Schreiben zeigte sich die Allendorfer SPD allarmiert über ein angebliches Vorhaben der Stadt, im Jahr 2022 eine Straßensanierung im Altstadtbereich der Titularstadt durchzuführen.

Inhaltlich hieß es dort: Ungläubiges Kopfschütteln und Empörung habe bei den jetzt in Hagen zur Jahreshauptversammlung zusammengekommenen Mitgliedern des SPD-Ortsvereins eine Information ausgelöst, die Birte Hirschberg, Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Allendorf und Sunderner Ratsmitglied, aus der am 03. September stattgefundenen Ratssitzung, weitergab. In einer von der Stadtverwaltung vorgelegten Liste der für 2022 vorgesehenen städtischen Straßenausbaumaßnahmen tauchten dort u.a. auch die Straßen in der Altstadt Allendorfs auf. Als Begründung führte die Verwaltung auf ihre Nachfrage nach der Notwendigkeit einer solchen Maßnahme hin aus, dass es immer schwieriger werde, nach punktuell notwendigen Tiefbauarbeiten das Pflaster wieder fachgerecht verlegt zu bekommen, außerdem sei das nicht mehr zeitgemäß. Weiter schreibt die SPD, das bedeute wohl, die intakten, erst vor einigen Jahren umfassend renovierten und den Dorfcharakter prägenden Pflasterstraßen zur beseitigen und möglicherweise durch öden Teer ersetzen zu wollen.

Die entsetzten Sozialdemokraten äußerten deutliche Vorwürfe in Richtung Verwaltung und Ortsvorsteher, ein solch wichtiges Vorhaben nicht vor der Aufnahme in den Investitionsplan mit den Anliegern und der Dorfgemeinschaft besprochen zu haben.Einhellig fordere man eine umgehende Aufklärung und bei Festhalten an diesen Plänen, eine Anliegerversammlung.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

Nun hat sich Fachbereichsleiter Lars Ohlig zu Wort gemeldet: Im folgenden Stellungnahme der Stadtverwaltung im Wortlaut:

In den vergangenen Tagen wurde intensiv über die vermeintlich kurzfristig anstehende Sanierung der „Altstadtstraßen“ in Allendorf diskutiert. Dies veranlasst die Verwaltung zu einer Klarstellung der aktuellen Situation und des weiteren Vorgehens.

Sanierungserfordernis mittelfristig gegeben

Die Altstadtstraßen sind mittlerweile in die Jahre gekommen. Aufgrund der nach dem Winter 2020/21 festgestellten Schäden (tlw. Absackungen, tlw. Aufwürfe) wurde seitens der Verwaltung die Überlegung angestellt, mittelfristig eine Sanierung der Altstadtstraßen in Erwägung zu ziehen. Kleinflächige Reparaturen sind bei der vorhandenen Pflasterbauweise (Naturstein) meist nur von kurzer Haltbarkeit.
Aufgrund dessen wurden die Altstadtstraßen in das am 02.09.2021 durch den Rat beschlossene Straßen- und Wegekonzept integriert. Nach einer erneuten Besichtigung ca. Mitte des Jahres wurde der Betriebshof beauftragt, die gravierenden Schäden an den Entwässerungsrinnen mit Spezialmörtel (der dauerhafter ist) übergangsweise zu beseitigen. Zum anderen wurden die übrigen Schäden erneut kontrolliert. Bis auf eine größere Absackung, die mittelfristig zu einer Verkehrsgefahr werden könnte, sind die Straßen aktuell noch größtenteils intakt.

Umsetzung frühestens 2025

Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Schäden zunehmen werden (z.B. durch Kopflöcher für Versorgungsleitungsträger etc.), so dass eine Überplanung der Altstadtstraßen sicherheitshalber in die Haushaltsplanungen 2024 (Planungsansatz von 30 TEUR) mit einbezogen wurden. Eine bauliche Umsetzung würde frühestens nach Vorliegen der Planung, also nicht vor 2025 erfolgen. Leider wurde das Straßen- und Wegekonzept diesbezüglich nicht entsprechend angepasst, so dass hierin noch die – falsche – Jahreszahl 2022 enthalten ist. Dieser Fehler wird durch die Verwaltung ausdrücklich bedauert!

Altstadtcharakter ist bei Gestaltung zu berücksichtigen

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass selbstverständlich auch bei einer Sanierung der Straßen der Altstadtcharakter erhalten bleiben soll. Dieser könnte jedoch – auch aufgrund der entstehenden Kosten bzw. Höhe der Anliegerbeiträge bei einer Bauweise mit Natursteinpflaster – gestalterisch ggf. auch anders interpretiert bzw. umgesetzt werden. Entsprechende gestalterische Überlegungen werden allerdings erst im Zusammenhang mit einer konkreten Planung – also frühestens 2024 – und selbstverständlich unter Einbindung des Ortsvorstehers und der Bürgerinnen und Bürgern angestellt.

Der Verwaltung ist durchaus bewusst, dass es sich bei dem Ortskern um ein Alleinstellungsmerkmal im Stadtgebiet handelt. Daher würde die Straßenplanung zu gegebener Zeit in jedem Fall unter Beteiligung der politischen Gremien und der Bürgerschaft erfolgen.
Die Verwaltung möchte zudem klarstellen, dass der Ortsvorsteher – am Rande eines Ortstermins in anderer Sache – bislang lediglich darüber informiert wurde, dass mittelfristig durch die Verwaltung der Handlungsbedarf für eine Sanierung gesehen wird. Zu keiner Zeit wurde über einen konkreten Ausbaustandard gesprochen. Die Verwaltung bedauert die entstandene Irritation. Gleichzeitig hätte eine Rücksprache vor Veröffentlichung des Sachverhaltes sicherlich dazu beigetragen, die Diskussionen und die damit verbundene Verunsicherung der Anlieger zu vermeiden.