Kreis Soest Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit M + S-Reifen gefahren werden dürfen. Diese Reifen sind durch das M+S Symbol oder das Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol) gekennzeichnet. Ganzjahresreifen, die den Anforderungen entsprechen, sind mit dem M+S Symbol versehen. Grundsätzlich müssen alle Achsen der Kraftfahrzeuge mit solchen Reifen ausgerüstet sein. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, sowie Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen müssen lediglich auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Wer mit seinem Auto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne M+S Reifen angetroffen wird, bekommt eine Geldbuße von 60,- EUR und einen Punkt in der Flensburger Kartei. Wenn ein Kraftfahrzeug bei den genannten Wetterverhältnissen den Verkehr behindert oder einen Verkehrsunfall verursacht gibt es einen Punkt in Flensburg und es werden 80,- EUR fällig. Ob die Fahrzeugversicherer im Schadenfall ihre Versicherten in Regress nehmen können oder gar nicht zahlen, muss jeder Fahrzeughalter mit seiner Versicherung klären.
Polizeihauptkommissar Ortwin Jathe von der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde Soest rät allen Autofahrern: „Füllen Sie Frostschutzmittel in Ihre Scheibenwaschanlage, denn Sie müssen die Ausrüstung des Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anpassen! Freie Sicht sollte gerade im Winter selbstverständlich für jeden Autofahrer sein.“ (fm)