WEKA: Gericht entscheidet gegen den Kreis

Märkischer Kreis. (pmk) . Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in Sachen WEKA gegen den Märkischen Kreis entschieden und die Zulassung der Berufung auf ein Verwaltungsgerichts-Urteil abgelehnt. Der Kreis bleibt jetzt auf den Entsorgungskosten für das illegale Chemielager in Höhe von rund 300.000 Euro sitzen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Antrag des Märkischen Kreises auf Zulassung der Berufung in Sachen WEKA-Iserlohn abgelehnt. Das teilte Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper am Dienstag, 11. Juni 2013, in der Sitzung des Ausschusses für Abfallbeseitigung, Umweltschutz und Planung des Kreises mit. „Wir haben den Prozess verloren. Das Gericht war der Meinung, wir hätten der entsorgungspflichtigen Person mehr als ein Jahr Zeit lassen müssen, um das illegale Chemielager zu räumen“, so Dienstel-Kümper.
 
Der Kreis sei nach wie vor der Meinung, die Entscheidung sei im Sinne der Bürgerinnen und Bürger im Iserlohner Ortsteil Sümmern richtig gewesen. Das sahen auch die Ausschussmitglieder so. „Das Gericht hat es aber anders gesehen“, bedauerte die Kreisdirektorin.
 
Das OVG Münster schloss sich in dem schriftlichen Verfahren der Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg an. Nach der Entdeckung des illegalen Chemielagers an der Köbbingser Mühle in Folge des Großbrandes bei der Firma WEKA in Iserlohn-Sümmern hatte der Kreis die entsorgungspflichtige Person mehrfach aufgefordert, das Lager zu räumen. Als dies nicht geschah, wurde der Kreis im Rahmen der sogenannten Ersatzvornahme tätig und bleibt jetzt auf den Entsorgungskosten von etwa 300.000 Euro sitzen.