Urlaub von der Pflege? Das geht!- Pflegeberatung informiert im Rathaus Neuenrade

Märkischer Kreis. (pmk) . „Die Pflege eines Angehörigen kann auf Dauer sowohl zu einer hohen körperlichen als auch zu seelischen Belastungen führen“, weiß Annegret Röllmann, Pflegeberaterin des Märkischen Kreises. Nicht selten stehen Angehörige rund um die Uhr zur Verfügung und versorgen Pflegebedürftige und demente Familienmitglieder auch in der Nacht. Trotz der Überforderungen gönnen sich die wenigsten ausreichende Ruhe- und Erholungsphasen vom täglichen Pflegestress.

 

Dabei gibt es verschiedene Entlastungsmöglichkeiten im Rahmen der Pflegeversicherung, wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, aber diese sind oft nicht bekannt. Wenn die Pflegeperson verhindert ist, kann mit den Leistungen der Verhinderungspflege eine Vertretung für die Pflege zuhause finanziert werden. Die Verhinderungspflege kann durch Angehörige, Freunde, Nachbarn, durch einen ambulanten Pflegedienst oder auch in stationären Einrichtungen erfolgen. Die Verhinderungspflege kann auch stundenwiese in Anspruch genommen werden. Die Kurzzeitpflege, die von stationären Senioren- oder Pflegeheimen angeboten wird, kann im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder in sonstigen Krisensituationen, in denen die häusliche Pflege nicht möglich ist, erfolgen.

 

Seit dem 1. Januar 2015 können Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege auch kombiniert werden. Wenn eine Pflegeperson beispielsweise verhindert ist, und der Pflegebe-dürftige seine Leistungen aus der Kurzzeitpflege nicht aufgebraucht hat, kann er diese bis zur Hälfte (also 806 Euro und insgesamt somit maximal 2.424 Euro jährlich) für die Verhinderungspflege einsetzen. Nicht genutzte Leistungen aus der Verhinderungspflege können seit 2015 sogar komplett in der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Pflegebedürftige können somit bis zu 3.224 Euro in der Kurzzeitpflege nutzen.

 

Weitere Informationen zur Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege erhalten Betroffene und Angehörige in der offenen Sprechstunde der Pflegeberatung des Märkischen Kreises in Neuenrade. Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 9 – 11 Uhr steht Annegret Röllmann für persönliche Gespräche im Rathaus (Zimmer 4), Alte Burg 1, zur Verfügung. Die nächste Sprechstunde findet am 26.03.2015 statt.

Sie steht jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 9 – 11 Uhr für persönliche Gespräche im Rathaus (Zimmer 4), Alte Burg 1, zur Verfügung und berät Angehörige auch gerne Die nächste Sprechstunde findet am 26.03.2015 statt.

 

Die Beratung erfolgt für alle Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis kostenlos und anbieterunabhängig. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater bieten auch Hausbesuche an. Für eine erste Kontaktaufnahme oder eine telefonische Beratung erreichen Sie die Pflegeberatung des Märkischen Kreises unter 02352-966 7777 oder per E-Mail an pflegebera-tung@maerkischer-kreis.de.

Weitere Informationen finden sich auch im Internet unter www.maerkischer-kreis.de