Iserlohn. Das Verwaltungsgericht Arnberg hat heute Nachmittag der Stadt Iserlohn durch eine einstweilige Anordnung mitgeteilt, dass der verkaufsoffene Sonntag in Verbindung mit dem „Autosalon“ am 7. Mai nicht stattfinden darf. Es folgt damit der Klage, die die Gewerkschaft Verdi letzte Woche verbunden mit einem sogenannten Eilantrag eingereicht hat.
Die Stadt Iserlohn wird nun die Begründung des Gerichtsentscheides prüfen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die weiteren bereits für 2017 in den Innenstädten von Iserlohn und Letmathe geplanten verkaufsoffenen Sonntage.
Der „Autosalon“ wird am kommenden Sonntag, 7. Mai, wie geplant von 11 bis 18 Uhr in der Iserlohner Innenstadt stattfinden.