22,1 Millionen Euro für die Jugendhilfe
Märkischer Kreis. (pmk). Der Etat für das Haushaltsjahr 2014 war der zentrale Tagesordnungspunkt in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
22,1 Millionen Euro beträgt der Zuschussbedarf des Jugendamtes des Märkischen Kreises für das kommende Jahr. Geld, das sich der Kreis für die Übernahme der Aufgaben der Jugendhilfe von den acht Städten und Gemeinden Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle über die differenzierte Kreisumlage zurückholt.
Die größten Einzelposten im Haushalt 2014 sind die Kosten für die Unterstützung von Jugendlichen, unter anderem die Heimunterbringung, in Höhe von 8,6 Millionen Euro sowie die Kinderbetreuung in Einrichtungen oder Tagespflege mit 8,2 Millionen Euro. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses votierten in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig für das von der Verwaltung vorgelegte Zahlenwerk.
Ebenso einstimmig beschlossen die Kreispolitiker die neuen Richtlinien für die Gewährung von Wirtschaftlichen Erziehungshilfen. Darin wurden die Beihilfen für Bekleidung um 40 Euro, für die Einschulung um 20 Euro sowie für die Verselbständigung im eigenen Haushalt um 230 Euro erhöht. Ziel der Änderungen, so Fachbereichsleiter Eckehard Beck, sei eine einheitliche Lösung für alle neun Jugendämter im Märkischen Kreis. In einigen Städten seien die neuen Richtlinien bereits beschlossen.
Die Vereinbarung zum Kinderschutz in Vereinen und Verbänden wurde gleichfalls einstimmig durchgewinkt. Eine finanzielle Förderung von jugendpflegerischen Aktivitäten in den Vereinen und Verbänden ist künftig nur noch nach Abschluss dieser Vereinbarung möglich. Auch hier stimmten sich alle Jugendämter im Kreis ab.
Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag des Waldkindergartens Wiblingwerde e.V. auf Zusatzförderung zum Ausgleich einer strukturellen Unterfinanzierung. Der Trägerverein hatte in den vergangenen Jahren immer mal wieder um freiwillige Bezuschussung in Höhe von zusammen mehr als 84.000 Euro nachgesucht, jeweils ohne Erfolg. Gegen die Ablehnung hatte der Waldkindergarten Wiblingwerde e.V. vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg sowie dem Oberverwaltungsgericht Münster geklagt. Die Gerichte entschieden jeweils zugunsten des Kreises.
Die Zahlung freiwilliger Zuschüsse sei für die vergangenen Haushaltsjahre (wie auch für die weiteren Haushaltsjahre) nicht vorgesehen und aufgrund der aktuellen und zu erwartenden Haushaltslage auch nicht möglich, hatte die Verwaltung in ihrer Ausschussvorlage ausgeführt. Das sahen die Politiker ebenso und lehnten den Antrag des Waldkindergartens einstimmig ab.