Nur 56 Mängel festgestellt
Märkischer Kreis. (pmk) . Die Lebensmittel verarbeitenden Betriebe im Märkischen Kreis achten auf die Hygiene und die gesetzlichen Vorschriften. Das geht aus der Jahresbilanz des Fachdienstes Verbraucherschutz/Vetrerinärwesen hervor.
Über mangelnde Beschäftigung konnten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Verbraucherschutz/Veterinärwesen beim Märkischen Kreis im vergangenen Jahr nicht beklagen. Die Lebensmittelüberwacher kontrollierten insgesamt 2.184 Betriebe – von Großküchen, Supermärkten und Gaststätten bis zu Imbissen und Kiosken. 76 Mal wurden sie aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung aktiv. Größere Mängel wurden nur in 56 Fällen (2,56 Prozent) festgestellt, die mit Verwarngeldern oder Bußgeldern geahndet werden mussten.
1.740 Lebensmittelproben wurden entnommen und im Labor analysiert. Davon entsprachen 104 (5,97 Prozent) nicht den gesetzlichen Vorschriften. „Meistens handelte es sich dabei um Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht, das Mindesthaltbarkeitsdatum war überschritten oder bauliche Mängel in den Betrieben wurden beanstandet. Für die Kunden lagen keine Gesundheitsgefährdungen vor“, erklärt Dr. Jobst Trappe. Die Veterinäre des Kreises untersuchten im vergangenen Jahr 1.942 Schlachttiere und führten jeweils eine Fleischbeschau durch. Es handelte sich um 572 Rinder, 126 Schweine, 1.237 Schafe und sieben Ziegen. Außerdem wurden 1.896 Trichinenuntersuchungen bei Hausschweinen, zumeist aber Wildschweinen und einigen Dachsen durchgeführt.
Weiterer Arbeitsschwerpunkt ist der Tierschutz. Aufgrund eingegangener Beschwerden von Bürgern und Tierschützern wurden 600 Tierhalter aufgesucht und den Beschwerden nachgegangen. 39 Tiere mussten beschlagnahmt und im Tierheim untergebracht werden. Zumeist wurden die Tiere nicht ordnungsgemäß gehalten oder von ihren Besitzern einfach zurückgelassen. Gegen die Tierhalter wurden elf Bußgelder und 18 Ordnungsverfügungen verhängt. „Die Bußgelder belaufen sich in der Regel so um 500 Euro“, erklärt Dr. Jobst Trappe. In einem Fall musste einem Landwirt die Rinderhaltung untersagt werden, weil die Tiere völlig verwahrlost waren.
Glücklicherweise war im vergangenen Jahr keine Tierseuche zu beklagen. Deshalb konnten auch 700 Seuchenfreiheitsbescheinigungen für landwirtschaftliche Betriebe ausgestellt werden. Diese Bescheinigung brauchen die Landwirte, wenn sie mit ihren Tieren Handel treiben. Dr. Jobst Trappe: „Damit soll verhindert werden, dass sich eine mögliche Tierseuche durch Handel und Transport verbreitet.“ Dennoch mussten bei den Pflichtuntersuchungen von Viehbeständen im Märkischen Kreis vier Bußgelder und acht Ordnungsverfügungen gegen Tierhalter erlassen werden.