Düsseldorf/Sundern. Nach der massiven Kritik an Landesministerin Ina Scharrenbach (wir berichteten) widerspricht nun das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung der Darstellung des Sunderner Bürgermeisters Klaus-Rainer Willeke. Ministeriumssprecher Fabian Götz: „Die Finanzmittel wurden so bewilligt, wie der Bürgermeister diese beantragt hat“. Seiner Antwort fügt Götz das von Bürgermeister Willeke unterzeichnete Antragsformular bei.
Die Antwort des Ministeriums im Wortlaut
„Mit Antrag vom 30. September 2021 (Hinweis: Antragsschluss für das Landesprogramm ‚Dorferneuerung 2022‘) wurde seitens der Stadt Sundern ein Antrag auf eine Förderung für das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Meinkenbracht gestellt. Wir gehen davon aus, dass auch der zweite Antrag für den Ortsteil Stockum mit Datum vom 30. September 2021 gestellt worden ist.
Die Stadt Sundern hat ihrerseits die beiden Förderanträge priorisiert: Erste Priorität hatte der Antrag für den Ortsteil Meinkenbracht; zweite Priorität der Antrag für den Ortsteil Stockum.
Im Zuge der Förderentscheidungen für die ‚Dorferneuerung 2022‘, die – wie jedes Jahr – im Frühjahr des Förderjahres fällt, werden u.a. verschiedene Faktoren berücksichtigt: War die Gemeinde von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe betroffen (und ist in der Folge stark im Wiederaufbau personell gebunden – hier hinter steht die Frage: Ist die Gemeinde in der Lage, die Förderung in der Zeit umzusetzen)? Wie viele Anträge liegen vor? Wie viele Fördermittel sind ggf. noch aus früheren Bescheiden umzusetzen? Bei mehreren Anträgen werden die von Seiten der jeweiligen Stadt angegebenen Prioritäten berücksichtigt – in diesem Fall Meinkenbracht. Wie auch in anderen Fällen üblich und den Bürgermeistern bekannt, können – je nach Gesamtantragslage – in einem Jahr nicht alle vorliegenden Anträge berücksichtigt werden. Daher wurde die Prioritätenbildung vorgesehen. Kommt ein Antrag nicht zum Tragen, kann für das kommende Förderjahr erneut ein Antrag gestellt werden. Dieses Verfahren ist üblich, praktiziert und eingeübt.
Nach der Veröffentlichung der Programmentscheidung fertigen die Bezirksregierungen die Förderbescheide aus. Die Veröffentlichung des Programms erfolgte am 14. April 2022. Der Antragsunterlage für Meinkenbracht, die wir dieser Beantwortung beifügen, ist zu entnehmen, dass Herr Bürgermeister eine Zahlung von 250.000 Euro für das Jahr 2022 beantragt hat. Im Antrag befindet sich unter der Nummer 4 extra einen Hinweis auf die Kassenwirksamkeitsplanung für die beantragte Zuwendung.
Diese Zahlung wurde mit Förderbescheid vom 2. Juni 2022 bewilligt. Herr Bürgermeister hat – wie sie dem Antrag entnehmen können – keine Aufteilung der beantragten Fördersumme auf die Haushaltsjahre vorgenommen. Daraus ist für die Förderbehörde ersichtlich, dass die Stadt Sundern, sofern sie in das Förderprogramm aufgenommen wird, die Finanzmittel im Jahr 2022 erhalten möchte. Unabhängig vom Erhalt des Zuwendungsbescheids haben die Antragsteller durch die in der Programmveröffentlichung veröffentlichten Ausnahme des vorzeitigen Maßnahmebeginns für die Maßnahmen des Landesprogrammes ‚Feuerwehrgerätehäuser 2022‘ das Recht, direkt mit der Umsetzung zu beginnen. Sprich: Die Finanzmittel wurden so bewilligt, wie der Bürgermeister diese beantragt hat. Hinweislich: Der Rechtsanspruch auf die Förderung erlischt auch nach Ablauf des Jahres 2022 nicht.
Zum Thema Wiederaufbau
Bei dem in Rede stehenden Bewilligungsbescheid handelt es sich nicht um die Billigkeitsleistungen nach der Richtlinie Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Sundern hat bisher lediglich Entsorgungskosten über die Wiederaufbauhilfe nach der Stark- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 geltend gemacht:
Antrag am 29.12.2021 gestellt und am 03.01.2022 mit einer Summe in Höhe von 19.611,23 EUR bewilligt.
Antrag am 29.03.2022 gestellt und am 05.04.2022 mit einer Summe in Höhe von 11.053,13 EUR bewilligt.
Einen Antrag für die kommunale Infrastruktur wurde seither noch nicht auf Wiederaufbauhilfen gestellt. Am 21. September 2022 findet ein Beratungsgespräch zwischen den Behörden und der Kommune zur Antragstellung auf Wiederaufbauhilfen statt.
Wir gehen davon aus, dass in diesem Zusammenhang bestehende Unklarheiten beim Bürgermeister in Bezug auf andere Förderprogramme gleich im Behördengespräch mitgeklärt werden können.“