Sundern. Der Ausschuss für Planung und Nachhaltigkeit hat in seiner letzten Sitzung mit großer Mehrheit von CDU, Grünen, FDP und Wisu das Verfahren auf eine mögliche Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes eingeleitet. Grund dafür ist der Antrag eines überarbeiteten Bebauungskonzeptes zur Neugestaltung des Seehof-Geländes in Langscheid. Die CDU-Fraktion stellt dazu in einer Pressemitteilung fest:
Die Einleitung des Verfahrens ist der richtige Schritt, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Sundern sowie mit dem Eigentümer und Bauherrn des Seehof-Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen und somit bewusst Einfluss auf die Gestaltung der Fläche zu nehmen.
Eigentümer sieht nur noch eine Teilfläche für Wohnbebauung vor
Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Eigentümer von Plänen Abstand genommen hat, die vor einigen Jahren die ausschließliche Nutzung des Areals für Wohnbebauung vorgesehen hatten – mit mehreren massiven Baukörpern, die sich aus unserer Sicht nicht in den Ort und in das Umfeld der Sorpesee-Promenade eingefügt hätten.
Die neuen Pläne sehen noch immer die Umwidmung einer Teilfläche für Wohnbebauung vor, nehmen aber den für Langscheid charakteristischen Tourismusaspekt ebenfalls auf. Dass hier im Laufe des Prozesses zwingend noch einmal über die Gewichtung der Teilflächen diskutiert werden muss, haben die Ausschussmitglieder sehr deutlich aufgezeigt. Die CDU steht hier ganz klar für eine bestmögliche touristische Entwicklung des Geländes.
Verfahrenseröffnung – CDU-Fraktion beantragt Bürgerversammlung im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung
So wurde mit der Verfahrenseröffnung entgegen einiger öffentlicher Berichte und Kommentare keineswegs der Weg für die beantragte neue Nutzung frei gemacht, sondern lediglich das erforderliche Verfahren für eine mögliche Umgestaltung eingeleitet.
Jetzt sind nämlich die Bürgerinnen und Bürger in einem ersten Schritt gefragt, in der sogenannten frühzeitigen öffentlichen Beteiligung mögliche Bedenken gegen eine neue Nutzung des Areals zu artikulieren und eigene Ideen in das Verfahren einzubringen. Zu dieser öffentlichen Beteiligung zählt auch eine Bürgerversammlung, die auf Antrag der CDU-Fraktion einberufen wird, und in der die Pläne im Detail durch den Eigentümer allen Interessierten vorgestellt werden.
Offenlage im Anschluss an frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung werden in die Pläne eingearbeitet und dem Fachausschuss erneut zur Beratung vorgelegt. Sofern der Ausschuss den überarbeiteten Planungen zustimmt, erfolgt eine erneute Beteiligung der Bürgerschaft in Form der Offenlage.
Öffentliche Beteiligung als Entscheidungsgrundlage
Erst in einem dritten Verfahrensschritt empfiehlt der Fachausschuss dem Rat die Planänderungen als Satzungsbeschluss.
Als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft werden die Mitglieder der CDU-Fraktion erst nach dieser öffentlichen Beteiligung darüber entscheiden, ob es zu der beantragten, einer angepassten oder gar keiner Umnutzung des Areals kommen soll.
(Quelle: CDU-Fraktion Sundern)