Zusätzliche Leistungen beantragen

Märkischer Kreis. (pmk). Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die in Bedarfsgemeinschaften leben, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, können mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zusätzliche Leistungen erhalten. Darauf macht der Märkische Kreis noch einmal aufmerksam. Das Gesetz umfasst unter anderem die außerschulische Lernförderung, Leistungen für den Schulbedarf, Klassenfahrten, Mittagessen in der Kita bzw. Schule oder die Mitgliedschaft bei Sport, Spiel und Musik im Verein oder einer anderen geeigneten Organisation. Die Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, müssen jeweils beantragt werden. Die Leistungen des BuT sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zu Gute kommen. Alle weiteren Informationen auf der Internet-Seite des Märkischen Kreises unter www.maerkischer-kreis.de, Sichwort Bildungs- und Teilhabepaket, oder telefonisch bei Frau Lüttig, Telefon 02352/966-7226.