Windkraft – Endspurt oder der Anfang einer windigen Phase um die Vorrangzone Hellefelder Höhe im Erholungsgebiet?

Leserbrief: Sundern. Die Bürger fragen sich, was ist wirklich los im Rathaus?
Wir glauben, dass die strengen Regeln zur Befangenheit in Sundern nicht richtig angewendet werden. Siehe z.B. den Briloner Stadtrat in dem mit einer Sonder-genehmigung 12 Ratsmitglieder stimmberechtigt waren.

Eine Vorentscheidung für die Ausweisung eines Windparks auf der Hellefelder Höhe ist am 02.12.2014 durch den Planungsausschuss gefallen. Aktuell sind die Pläne offengelegt, jeder Bürger kann Widerspruch einlegen.

Das Verfahren insgesamt muss angezweifelt werden. Wurde überhaupt ernsthaft nach weiteren Flächen gesucht oder hat die Verwaltung und die CDU nur die Hellefelder Höhe im Blick gehabt? Vermutlich auch, weil dort frühzeitig ein Investor gewiefte Vorverträge mit den Eigentümern abgeschlossen hat und sich mit professioneller Lobbyarbeit im Rathaus einen Vorsprung verschafft hat und so nun die Gremien vor sich her treibt.

Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts verlangt, dass das Auswahlverfahren für Windvorrangzonen neutral, sauber und vor allem ergebnisoffen unter Beachtung der geltenden Vorschriften durchzuführen ist.

Der Regionalplan sieht die Inanspruchnahme eines Erholungsgebietes als absolutes Tabu an. Bei Naturschutzverbänden und dem Hochsauerlandkreis gilt die Hellefelder Höhe als schützenswert und ungeeignet für die Ausweisung eines Windparks.

Warum wird verschwiegen, dass große Teile von Sundern, Stemel, Hachen und Arnsberg ebenso wie das gesamte Alte Testament unter den negativen Auswirkungen eines Windparks mit gigantischen Großwindanlagen auf dem Höhenzug zu leiden haben?

Der willkürlichen Inanspruchnahme von Teilen eines Sunderner Erholungsgebietes für die Windenergienutzung durch die Stadt Sundern muss somit mit aller Schärfe widersprochen werden. Die Urkunde als staatlich anerkannter Erholungsort Hellefeld / Altenhellefeld wurde durch den damaligen Minister Heinemann nach jahrelangen Anstrengungen der Einwohner im Jahre 1989 in einem Festakt feierlich verliehen. Die Einwohner identifizieren sich mit ihrem Erholungsgebiet. Es fördert die touristische und städtebauliche Entwicklung des östlichen Stadtgebietes.

Der Fachausschuss mit seiner maßgeblichen CDU-Mehrheit und die Verwaltung haben diesen Umstand am 02.12.2014 völlig ignoriert. Im Hintergrund wird alles versucht, das Tabukriterium „Erholungsgebiet“ planungsrechtlich auszuhebeln.

Die Entscheidung über die Auswahl der Windvorrangzonen muss endgültig noch durch den Rat als demokratisch gewähltes Gremium getroffen werden. Hier gilt es wachsam zu sein, damit die Entscheidungsgewalt nicht auf andere Gremien übertragen wird, um Befangenheitsregelungen zu umgehen und Mehrheiten zu sichern.

 

IG Mensch und Natur – Lebensraum Sundern
IG-(Gegen)Wind Hellefelder Höhe

 

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