Arnsberg. Die Stadt Arnsberg weist darauf hin, dass auch an Weiberfastnacht 2015 das erlassene Glasverbot im Bereich Steinweg- Alter Markt gilt. Die Verwaltung hatte 2012 die dahingehende Anregung der Politik aufgenommen und ein Glasverbot für Weiberfastnacht (12. Februar, der Donnerstag vor dem Rosenmontag) in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16.00 Uhr für den Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche Arnsberg, Steinweg, Arnsberg, Lindenberg, Arnsberg, Alter Markt als Allgemeinverfügung erlassen.
Verboten ist es daher, Getränkegläser, Getränkeglasflaschen sowie Getränke in Glasbehältnissen außerhalb geschlossener Räume mitzunehmen und zu benutzen. Nicht von dem Verbot betroffen sind ausgewiesene Anlieger, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung bzw. zu ihrem Grundstück befinden.
Primäres Ziel des Verbotes ist es, Glasbruch, der auch aufgrund des teilweise hohen Alkoholkonsums der Versammlungsteilnehmer eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellt, zu verhindern. Trotz bereitgestellter Abfallbehälter waren in der Vergangenheit die genutzten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze von einem regelrechten „Scherbenmeer“ übersäht, so dass auch Einsatzfahrzeuge der Ordnungs- und Rettungskräfte diesen Bereich nicht befahren konnten. Zudem war das Einsammeln der Glasabfälle für die städtischen Reinigungskräfte nicht ungefährlich. Dieses musste per Hand erfolgen, da die Straßenreinigungsmaschinen bei mehreren Zentimeter hohen Scherbenhaufen nicht eingesetzt werden konnten.
Infolge des Glasverbotes hat sich die Gefahrensituation erheblich verbessert. Das belegen die Berichte der Einsatzkräfte.