Arnsberg / Iserlohn. Die Stadt Iserlohn hat sich vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg mit Erfolg gegen die Erweiterung eines in Hagen-Hohenlimburg betriebenen Steinbruchs auf Iserlohner Gebiet gewehrt. Mit dem heute verkündeten Urteil hat das Gericht die Genehmigung der Erweiterung durch die Stadt Hagen aufgehoben.
In der mündlichen Urteilsbegründung hat das Gericht ausgeführt: Die auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erteilte Genehmigung sei der Stadt Iserlohn gegenüber rechtswidrig, weil mit ihr zu Unrecht das von der Stadt Iserlohn verweigerte bauplanungsrechtliche Einvernehmen ersetzt worden sei. Die klagende Stadt habe die von ihr geltende gemachte, auf dem Baurecht beruhende Rechtsstellung nicht dadurch verloren, dass sie innerhalb der dafür maßgeblichen Frist keine immissionschutzrechtlichen Einwendungen erhoben habe. Sie habe ihr Einvernehmen auch zu Recht verweigert. Denn bei der Erweiterung handele es sich um ein so genanntes raumbedeutsames Vorhaben, das den Zielen der Raumordnung widerspreche. Die geplante Erweiterung würde sich über mindestens 6 ha in einen Bereich erstrecken, der in dem maßgeblichen Raumordnungsplan nicht als Abbaufläche vorgesehen sei. Solange der Regionalrat diesen Plan nicht ändere, stünden seine Bestimmungen dem Vorhaben entgegen.
Das Verwaltungsgericht hat die Berufung gegen das Urteil vom 28. Januar 2013 wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Über eine Berufung hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.
Aktenzeichen: 8 K 2887/11