Märkischer Kreis. (pmk). An Lenne und Ruhr gilt ab sofort eine ganzjährige Schonzeit für die Äsche. Darauf weist die Untere Fischereibehörde des Märkischen Kreises die Angler im Kreisgebiet hin. Am 26.11.2014 ist die Änderung der Landesfischereiverordnung NRW in Kraft getreten. Eine zweite wichtige Neuerung betrifft die in NRW nicht heimischen Fischarten Regenbogenforelle und Bachsaibling. Für sie wurden Schutzbestimmungen wie Schonzeiten und Mindestmaße aufgehoben. Damit soll erreicht werden, dass z. B. aus Fischzuchten entwichene Bachsaiblinge und Regenbogenforellen schnell wieder aus den heimischen Gewässern entfernt werden. Auch dürfen Angler keine lebenden Köderfische mehr mitführen und zum Fang von Fischen verwenden.