Laub fegen und Schnee schippen
Bürgerinformationen der Technischen Dienste Arnsberg
Arnsberg. Straßenreinigung und Winterdienst sind eine gemeinsame Sache von Stadt und Bürgern.
Besonders wichtig ist dies im Herbst und Winter, wenn nasses Laub, Schnee und/oder Eis zu einer Gefahr insbesondere für die Fußgänger werden.
Es ist Aufgabe der Stadt, für saubere und sichere Straßen zu sorgen. Diese so genannte Verkehrssicherungspflicht hat sie jedoch für die Gehwege auf die Anwohner übertragen. Wie bei der Räumpflicht bei Eis und Schnee muss also der Grundstückseigentümer zum Besen greifen. Dieser wiederum kann die Pflicht zur Reinigung und Winterwartung der Gehwege per Mietvertrag auf seine Mieter übertragen. Der Vermieter muss aber kontrollieren, ob der Mieter seine Pflicht erfüllt.
Die Räumpflicht für Grundstückseigentümer und Mieter gilt leider nicht erst beim ersten Schneefall oder morgendlicher Glätte: Auch das Herbstlaub muss vom Gehweg gefegt werden. Diese Aufgabe gehört zur Gehwegreinigung. Nasses Laub kann zur Gefahr werden, wenn Fußgänger darauf ausrutschen. Hohe Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen sind die Folge, für die unter Umständen die Hauseigentümer haftbar gemacht werden können.
Das Laub muss zusammenkehrt und entsorgt werden. Unvermischtes Laub kann noch bis Mitte Dezember kostenlos am Wertstoffbringhof in der Hüstener Str. 15, 59821 Arnsberg (Gewerbegebiet Hammerweide), abgegeben werden. Der Wertstoffbringhof hat Montags bis Freitags von 10.00 – 17.00 Uhr und Samstags von 09.00 – 14.00 Uhr geöffnet, Tel.: 02931 938002. Selbstverständlich sollten sich auch alle Verkehrsteilnehmer durch Winterreifen und geeignetes Schuhwerk auf die speziellen Gegebenheiten von Herbst und Winter einstellen.
Die Stadt Arnsberg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Reinigungs- und Winterwartungspflicht verantwortungsbewusst zu erfüllen – damit jeder sicher und unfallfrei durch den Winter kommt.
Festgefrorene Abfälle in dem Restabfallbehälter vermeiden
Mit Beginn der winterlichen Temperaturen bittet die Abfallberatung der Stadt Arnsberg um Beachtung folgender Hinweise: Infolge von Temperaturen im Minusbereich kommt es vor, dass feuchte Inhaltsstoffe schnell an den Innenwänden der Abfallbehältern festfrieren. Das hat die Folge, dass diese nur teilweise oder eventuell gar nicht geleert werden können. Eine erneute Anfahrt durch die Müllabfuhr ist in solchen Fällen nicht möglich.
Um das zu verhindern, sollten die Bürger zerknülltes Zeitungspapier auf den Tonnenboden und zwischen die Abfallschichten legen. Feuchte Abfälle sollten wenn möglich, in Papier eingewickelt werden. Zudem ist ein frostfreier Unterbringungsort für die Abfallbehälter sinnvoll. Sollte der Inhalt bereits angefroren sein, kann er beispielsweise mit einem Spaten gelockert werden. Dies ermöglicht es der Abfallabfuhr, zumindest einen Großteil des Tonneninhaltes zu entleeren.
Ausführliche Informationen zu den Bereichen Straßenreinigung, Winterdienst und Abfallwirtschaft gibt es online unter www.arnsberg.de/technische-dienste.